Die Störungsbeseitigung ist nach Dienstschluss unter Umständen kostenpflichtig.
Stromkennzeichnung gemäß § 42 Energiewirtschaftgesetz vom 07. Juli 2005; geändert 2023
Stromkennzeichnung für 2023 gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz, erstellt nach dem BDEW-Leitfaden.