Rechtliche Hinweise zu unseren Stromtarifen

Staatliche Abgaben, Umlagen und Steuern in ct/kWh

Aktuell beträgt die Umsatzsteuer 19%.

Abgabe/Umlage/Steuern202120222023
Konzessionsabgabe1,5901,5901,590
KWK-Umlage nach § 12 EnFG bei 1 bis 100.000 kWh (LV Gruppe A), ab 01.2016 bis 1.000.000 kWh0,2540,2260,357
Umlage nach § 19 StromNEV bei 1 bis 100.000 kWh (LV Gruppe A), ab 01.2016 bis 1.000.000 kWh0,4320,3580,417
Offshore-Netzumlage nach § 17 f EnWG i. V .m. § 12 EnFG bei 1 bis 1.000.000 kWh (LV Gruppe A)0,3950,4160,591
AbLAV-Umlage nach § 18 Abs. 1 AbLAV0,0090,0070,000
SST - Stromsteuer (Ausnahmen möglich)2,0502,0502,050

Strommix

Stromkennzeichnung des Jahres 2023 gemäß § 42 Energiewirtschaftgesetz vom 07. Juli 2005; geändert 2023

Rechtliche Hinweise zu unseren Gastarifen

Rechtliche Hinweise zur Wasserversorgung

Ab 6. Juni 2025: Stromanbieterwechsel in 24 Stunden & neue Umzugsregelung

Hintergrund

Mit der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) wird der Stromanbieterwechsel deutlich vereinfacht.
Ab dem 6. Juni 2025 können Sie Ihren Stromlieferanten innerhalb von 24 Stunden wechseln. Der Wechselprozess muss innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen sein, vertragliche Bindungen bleiben hiervon unberührt.

Für uns als Energieversorger bedeutet das technische und organisatorische Umstellungen. Für Sie als Kunde bedeutet es mehr Flexibilität – aber auch neue Fristen, insbesondere beim Umzug.

Hinweise zu Steuerbare Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) gemäß §14a EnWG finden Sie auf unserer Netze-Website. Klicken Sie hier um zu den Informationen zu gelangen.