Wärmepreisbremse
Wie funktioniert die Wärmepreisbremse?
Die Wärmepreisbremse deckelt den Preis für 80 Prozent des Jahresverbrauches, der im September 2022 prognostiziert worden ist. Grundlage für die Wärmepreisbremse ist Arbeitspreis. Der Grundpreis fällt nicht unter die Preisbremse und ist weiterhin zu entrichten.
Die voran genannte Regelung gilt für alle Netzabnahmestellen mit einem Jahresverbrauch von 1,5 Millionen kWh. In der Regel sind dies Privathaushalte.
Jede zusätzliche Kilowattstunde wird mit dem vollen Preis Ihres aktuellen Gastarifs berechnet.
Wie wird der Verbrauch für die Wärmepreisbremse ermittelt?
Der zugrundliegende Wärmeverbrauch entspricht dem durch den Wärmelieferanten prognostizierten Jahresverbrauch mit Stand September 2022 oder bei größeren Kunden dem tatsächlichen Verbrauch des Jahres 2021.
Wann treten die Regelungen in Kraft?
Die Berechnung der Wärmepreisbremse erfolgt durch uns im März. Rückwirkend werden wir auch die Verbräuche der Monate Januar und Februar 2023 berücksichtigen. Die aktuelle Regelung gilt vorerst für das Jahr 2023. Die Wärmepreisbremse wird ggf. noch bis zum 30.04.2024 verlängert.
Wer hat Anspruch auf die Entlastung durch die Wärmepreisbremse?
Sofern Sie weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Wärme im Jahr verbrauchen, erhalten Sie 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauches zu einem garantierten Preis von 9,5 Cent pro Kilowattstunde.
Wie wird die Wärme abgerechnet? Ab wann erhalten Kund:innen tatsächlich die Entlastungen der Preisbremse?
Wir kümmern uns um die komplette Umsetzung, insbesondere Abrechnung. Die Wärmepreisbremse startet im März 2023, gilt allerdings rückwirkend ab Januar 2023. Somit werden im März 2023 rückwirkend auch die Entlastungsbeiträge für Januar und Februar 2023 angerechnet.
Im Zuge der bevorstehenden Rechnungsstellung werden wir die erforderlichen Anpassungen vornehmen. Ihren neuen Abschlag für das Jahr 2023 werden wir somit automatisch um die seitens der Bundesregierung beschlossene Preisbremse reduzieren.
Werden zu viel gezahlte Beträge erstattet?
Ihren neuen Abschlag für das Jahr 2023 werden wir automatisch um die seitens der Bundesregierung beschlossene Preisbremse reduzieren.
Wie ist die Regelung bei einem laufenden Vertrag mit Preisen von unterhalb 9,5 Cent je Kilowattstunde? Profitieren Kund:innen auch hier von der Wärmepreisbremse?
Wenn Sie bei Wärme einen vertraglichen Arbeitspreis von unterhalb 9,5 Cent je Kilowattstunde haben, zahlen Sie für Ihren Gesamtverbrauch den gemäß Wärmevertrag fixierten Arbeitspreis.
Wie ist die Regelung, wenn der diesjährige Verbrauch weniger als 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs entspricht?
Abnehmer, die weniger als 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs ausschöpfen, bekommen für jede eingesparte Kilowattstunde den aktuellen Wärmetarif und Referenzpreis erstattet.
Wie profitieren Mieter:innen, die das Wärme über die Nebenkosten an den Vermieter/an die Hausverwaltung zahlen, von der Wärmepreisbremse?
Bitte wenden Sie sich an Ihren Vermieter oder an Ihre Hausverwaltung. Im Regel wird die Entlastung über Ihre Nebenkostenabrechnung an Sie weitergegeben.
Ist Wärmesparen weiterhin sinnvoll?
Nicht nur aus ökologischen Gründen, vor allem auch aus Kostengründen. Bei der Anwendung der Wärmepreisbremse werden lediglich 80 Prozent Ihres Verbrauches berücksichtigt . Bei den verbleibenden 20 Prozent wird der Arbeitspreis Ihres aktuellen Versorgungsvertrages abgerechnet. Das bedeutet, je höher der Gesamtverbrauch ist, desto höher ist der Anteil mit dem aktuellen Arbeitspreis.
Sollten Sie weniger als 80 Prozent Ihres Vorjahresverbrauches in Anspruch nehmen, ergibt sich zumindest ein gewisser Spareffekt.