Gaspreisbremse
Wie funktioniert die Gaspreisbremse?
Die Gaspreisbremse deckelt den Preis für 80 Prozent Ihres Jahresverbrauches. Für den Jahresverbrauch mit einem Anteil von 80 Prozent zahlen Sie einen festen Arbeitspreis von 12 Cent brutto (inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte) pro Kilowattstunde. Der monatliche Grundpreis fällt nicht unter die Gaspreisbremse.
Die voran genannte Regelung gilt für alle Netzabnahmestellen mit einem Jahresverbrauch von 1,5 Millionen kWh. In der Regel sind dies Privathaushalte.
Jede zusätzliche Kilowattstunde wird mit dem vollen Preis Ihres aktuellen Gastarifs berechnet.
Wie wird der Verbrauch für die Gaspreisbremse ermittelt?
Der zugrundliegende Gasverbrauch entspricht dem durch den Wärmelieferanten prognostizierten Jahresverbrauch mit Stand September 2022 (liegt dieser aufgrund eines Umzugs nicht vor, gilt die Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers) oder bei größeren Kunden dem tatsächlichen Verbrauch des Jahres 2021.
Wann treten die Regelungen in Kraft?
Die Berechnung der Gaspreisbremse erfolgt durch uns im März. Rückwirkend werden wir auch die Verbräuche der Monate Januar und Februar 2023 berücksichtigen. Die aktuelle Regelung gilt vorerst für das Jahr 2023. Die Preisbremse wird ggf. noch bis zum 30.04.2024 verlängert.
Wer hat Anspruch auf die Entlastung durch die Gaspreisbremse?
Sofern Sie weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas im Jahr verbrauchen, erhalten Sie 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauches zu einem garantierten Preis von 12 Cent pro Kilowattstunde.
Wie wird das Gas abgerechnet? Ab wann erhalten Kund:innen tatsächlich die Entlastungen der Preisbremse?
Wir kümmern uns um die komplette Umsetzung, insbesondere Abrechnung. Die Gaspreisbremse startet im März 2023, gilt allerdings rückwirkend ab Januar 2023. Somit werden im März 2023 rückwirkend auch die Entlastungsbeiträge für Januar und Februar 2023 angerechnet.
Im Zuge der jüngsten Rechnungsstellung haben wir die erforderlichen Anpassungen bereits vorgenommen. Ihr neuer Abschlag für das Jahr 2023 ist somit bereits automatisch um die seitens der Bundesregierung beschlossene Preisbremse reduziert.
Werden zu viel gezahlte Beträge erstattet?
Ihr neuer Abschlag für das Jahr 2023 ist bereits individuell um die seitens der Bundesregierung beschlossene Preisbremse reduziert.
Wie ist die Regelung bei einem laufenden Vertrag mit Preisen unterhalb von 12 Cent je Kilowattstunde? Profitieren Kund:innen auch hier von der Gaspreisbremse?
Wenn Sie beim Gas einen vertraglichen Arbeitspreis von unterhalb 12 Cent je Kilowattstunde haben, zahlen Sie für Ihren Gesamtverbrauch den gemäß Gasvertrag fixierten Arbeitspreis.
Wie bekommen Kund:innen die Gaspreisbremse, wenn der Anbieter gewechselt wird?
Sofern Sie im Jahr 2023 den Gasanbieter wechseln, müssen Sie sicherstellen, dass beim neuen Versorger der für die Entlastung zu berücksichtigende Verbrauch zugrunde gelegt werden kann. Hierfür reichen Sie beim neuen Versorger einfach eine Rechnungskopie des Vorversorgers ein.
Wie profitieren Mieter:innen, die das Gas über die Nebenkosten an den Vermieter/an die Hausverwaltung zahlen, von der Gaspreisbremse?
Bitte wenden Sie sich an Ihren Vermieter oder an Ihre Hausverwaltung. In der Regel wird die Entlastung über Ihre Nebenkostenabrechnung an Sie weitergegeben.
Ist Gassparen weiterhin sinnvoll?
Nicht nur aus ökologischen Gründen, vor allem auch aus Kostengründen. Bei der Anwendung der Gaspreisbremse werden lediglich 80 Prozent Ihres Verbrauches berücksichtigt . Bei den verbleibenden 20 Prozent wird der Arbeitspreis Ihres aktuellen Versorgungsvertrages abgerechnet. Das bedeutet, je höher der Gesamtverbrauch ist, desto höher ist der Anteil mit dem aktuellen Arbeitspreis.
Sollten Sie weniger als 80 Prozent Ihres Vorjahresverbrauches in Anspruch nehmen, ergibt sich zumindest ein gewisser Spareffekt.