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Auf den Dächern deutscher Gewerbeimmobilien ist viel Platz für Photovoltaikanlagen. Bislang bleibt nach oben allerdings noch viel Luft: Aktuell sind nicht einmal zehn Prozent der Flächen ab 5.000 Quadratmetern mit Solaranlagen bestückt. Das zeigt eine Untersuchung von Garbe Industrial Real Estate, einem großen Gewerbeimmobilienanbieter und -betreiber.

„Viele Firmenchefs denken, dass die Dächer ihrer Hallen das Gewicht der Anlagen nicht tragen können“, erklärt Patrick Berg. Dabei sei die Gebäudestatik mittlerweile kein K.-o.-Kriterium mehr, weiß der Abteilungsleiter Energiedienstleistungen der Stadtwerke Witten. „Auf den meisten Dächern lässt sich heute eine PV-Anlage installieren.“ Das gelte nicht nur für Neubauten, sondern auch für Bestandsgebäude. Denn früher ging die Berechnung der Statik von einer deutlich höheren Schneelast aus. Schon seit 2003 arbeiten Statiker jedoch mit geringeren Werten. Damit erhöht sich die Traglast des Daches, sodass auf einigen Hallen jetzt doch Solaranlagen installiert werden könnten. „Hier lohnt es sich, die Statik neu prüfen zu lassen“, sagt Berg.

Bessere PV-Technik

Zudem hat sich mittlerweile auch die Technik der PV-Anlagen weiterentwickelt: Module leisten heute weniger Windwiderstand und brauchen nicht mehr so viele Ballaststeine. Manche Anlagen benötigen sogar gar keine mehr. „Es gibt mittlerweile für fast jedes Dach die passende Lösung“, so Berg. Denn zugleich sind die Solarzellen leistungsfähiger geworden. Weniger Module schaffen heute die gleiche Energieausbeute – auch das bedeutet weniger Gewicht. So lassen sich selbst auf Dächern mit niedriger Traglast große PV-Anlagen installieren. Stehen sie auf Flachdächern, nehmen sie Sonnenstrahlen nicht nur von Süden, sondern auch von Osten und Westen auf. So erzeugt die Anlage über den ganzen Tag relativ gleichmäßig Strom. Also genau dann, wenn Unternehmen ihn brauchen.

Vereinfachte und schnellere Zulassung

Ein weitere Bremse bei Gewerbe-PV war bisher die aufwändige Zulassung. Mit dem Solarpaket 1, das 2024 verabschiedet werden soll, könnte sich das ändern. Es sieht unter anderem vor, dass PV-Anlagen mit einer Anschlussleistung zwischen 135 bis 500 Kilowatt kein Anlagenzertifikat mehr brauchen. Bedingung: Über den Eigenverbrauch hinaus dürfen maximal 270 Kilowatt Leistung ins öffentliche Netz fließen. „Der Zertifizierungsaufwand ist dann geringer und es geht schneller, bis eine Anlage in Betrieb gehen kann“, erklärt Berg.

Weniger Bürokratie bei Mieterstrom

Auch beim Mieterstrom fallen mit dem Solarpaket Hindernisse weg: Anlagen auf gewerblichen Gebäuden und Nebenanlagen wie Garagen sollen künftig ebenfalls Förderungen erhalten. Ein neues Modell, die „Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung“, soll zudem beim Betrieb einer Solaranlage den bürokratischen Aufwand senken. Hier gibt es außerdem keine Pflicht zur Reststromlieferung mehr: In Solarflauten muss der Vermieter seine Mieter nicht mehr mit Strom aus anderen Quellen versorgen.

Dadurch ergibt sich für Unternehmen eine neue Verdienstmöglichkeit: Indem sie Strom an Mieter verkaufen, schaffen sie sich eine zweite Einkommensquelle. Zugleich steigern sie den Wert ihrer Immobilie.

Ganz generell, so Berg, seien Photovoltaikanlagen für Unternehmen eine attraktive Anschaffung. Zum einen wegen des Imagegewinns. Zum anderen machen sich Firmeneigentümer unabhängiger von der Strompreisentwicklung. Sein Fazit: „Die Rahmenbedingungen für Solaranlagen in Unternehmen haben sich verbessert. Melden Sie sich gerne – wir entwickeln für Sie bedarfsgerechte und maßgeschneiderte Lösungen. Denn bei Gewerbe-PV geht mittlerweile mehr, als viele denken!“

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Ihr Ansprechpartner

Patrick Berg
Patrick Berg
Abteilungsleiter Energiedienstleistungen
Telefon: 02302 9173-370