
Förderprogramm Stadtwerke Witten
Zum FörderantragZuschüsse für PV, Speicher, Wärmepumpe und Wärmenetz
Die Stadtwerke Witten fördern ausgewählte Energielösungen für Gebäude in Witten. Dazu zählen PV-Anlagen mit Speicher, Wärmepumpen sowie Technik und Anschlüsse für das Wärmenetz in Bommern.
Prüfen Sie Betrag, Bedingungen und Frist vor dem Auftrag. Für einige Zuschüsse müssen Sie die Anlage direkt über die Stadtwerke Witten kaufen.
Was möchten Sie über den Stadtwerke-Zuschuss wissen?
Warum lohnt sich der Stadtwerke-Zuschuss?
Vier gute Gründe, jetzt zu starten
Einen Teil der Kosten senken
Der Zuschuss reduziert einen Teil Ihrer Investition
Produkt und Zuschuss verbinden
Beratung, Angebot und Stadtwerke-Zuschuss greifen ineinander
Weitere Programme prüfen
Eine Kombination mit anderen Programmen kann möglich sein. Es gelten auch deren Regeln und Fristen.
Persönlich begleitet
Ein Team bei den Stadtwerke Witten hilft bei Produkt und Antrag
Förderzeitraum 2026
Das Programm gilt vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2026.
Bis zum 31. Dezember 2026 müssen die Maßnahme abgeschlossen und die erforderliche Rechnung bei den Stadtwerken Witten eingegangen sein.
Stadtwerke-Zuschüsse im Überblick
Wählen Sie Ihre Maßnahme. Danach sehen Sie den möglichen Betrag, die wichtigsten Bedingungen und den passenden nächsten Schritt.
PV-Anlage mit Speicher: bis zu 600 € Zuschuss
Kaufen Sie eine PV-Anlage mit Speicher direkt über die Stadtwerke Witten. Je nach nutzbarer Speicherkapazität erhalten Sie 125 bis 500 €.
Für eine Wallbox, die Sie im Rahmen des Projekts ebenfalls über die Stadtwerke Witten kaufen, kommen 25 bis 100 € hinzu.
| Nutzbare Speicherkapazität | Speicher-Zuschuss | Wallbox zusätzlich | maximal zusammen |
|---|---|---|---|
| 5 bis unter 10 kWh | 125 € | 25 € | 150 € |
| 10 bis unter 15 kWh | 250 € | 50 € | 300 € |
| 15 bis unter 20 kWh | 375 € | 75 € | 450 € |
| ab 20 kWh | 500 € | 100 € | 600 € |
Voraussetzungen
- PV-Anlage und Speicher werden direkt über die Stadtwerke Witten gekauft.
- Für den Wallbox-Zuschuss wird auch die Wallbox über die Stadtwerke Witten gekauft.
- Maßgeblich ist die im Angebot bestätigte nutzbare Speicherkapazität.
- Maßnahme und Rechnung müssen fristgerecht abgeschlossen sein.
Wärmepumpe: bis zu 245 € Zuschuss
Sie kaufen die Wärmepumpe direkt bei den Stadtwerken Witten. Der Zuschuss hängt vom Gebäude und von der gewählten Technik ab.
| Gebäude | elektrische Wärmepumpe | Hybridsystem |
|---|---|---|
| Ein- oder Zweifamilienhaus | 140 € | 70 € |
| Gebäude mit mehr als 2 Wohneinheiten | 245 € | 122,50 € |
Ein Hybridsystem verbindet eine elektrische Wärmepumpe mit einem zweiten Wärmeerzeuger. Die Anlage muss die beim Einbau geltenden gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Wärmeübergabestation in Witten-Bommern
Für eine neue Wärmeübergabestation im Wärmenetzgebiet Witten-Bommern erhalten Sie je nach Gebäude 500 oder 1.000 €.
| Gebäude | Stadtwerke-Zuschuss |
|---|---|
| Ein- oder Zweifamilienhaus | 500 € |
| Gebäude mit mehr als 2 Wohneinheiten | 1.000 € |
Anschluss an das Wärmenetz in Bommern
Für den Anschluss eines Gebäudes an das bestehende Wärmenetz in Witten-Bommern beträgt der Stadtwerke-Zuschuss 2.000 €.
Vor dem Antrag prüfen wir:
- ob ein Anschluss technisch möglich ist
- ob das Gebäude im erreichbaren Netzgebiet liegt
- welche Übergabestation benötigt wird
- welche Förderpositionen für das Vorhaben gelten
In drei Schritten zum Stadtwerke-Zuschuss
Prüfen Sie zuerst, welche Maßnahme förderfähig ist. Beachten Sie auch die Fristen anderer Förderprogramme.
Wählen Sie die Maßnahme im Online-Antrag. Geben Sie Standort und geplanten Abschluss an. Setzen Sie das Vorhaben nach dem vorgesehenen Ablauf um.
Nach der Fertigstellung reichen Sie die Rechnung ein. Sind alle Bedingungen erfüllt, überweisen wir den bestätigten Betrag.
Förderantrag online stellen
Wählen Sie Ihre Maßnahme und nennen Sie Standort sowie geplanten Fertigstellungstermin. Die erforderliche Rechnung reichen Sie nach Abschluss der Arbeiten ein.
Wir melden uns, wenn Angaben oder Unterlagen fehlen.
Für den ersten Schritt benötigen Sie
- Name und Kontaktdaten
- Adresse des Förderobjekts
- gewünschte Maßnahme
- Gebäudetyp
- geplanten Fertigstellungstermin
- falls vorhanden: Angebots- oder Auftragsnummer
Für die Auszahlung benötigen Sie später
- Rechnung oder geforderte Nachweise
- bestätigte Förderhöhe
- Bankverbindung der antragstellenden Person