Die ökologischen Vorteile von Elektromobilität liegen auf der Hand. Damit der Wechsel vom Verbrenner hin zum E-Auto noch attraktiver wird, hat der Gesetzgeber die THG-Prämie ins Leben gerufen.

Was ist die THG-Prämie?

Die THG-Prämie ist eine Folge der „Treibhausgas-Minderungsquote“ oder kurz: THG-Quote. Diese setzt finanzielle Anreize, um den Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase im Verkehr zu reduzieren.

Per Gesetz ist festgelegt, wie viel Kohlendioxid (CO2) ein Mineralölunternehmen verursachen darf. Für jedes Gramm CO2, das diesen Wert überschreitet, muss das Unternehmen zahlen. Umgekehrt sorgen Elektroautobesitzer:innen für weniger CO2-Ausstoß als gesetzlich festgelegt. Die Mineralölunternehmen können ihren Mehrausstoß ausgleichen und Strafzahlungen vermeiden, indem sie E-Auto-Besitzern das „Weniger“ abkaufen.

Wer ist berechtigt?

Alle privaten und gewerblichen Halter:innen eines rein elektrischen Fahrzeugs mit einem deutschen Fahrzeugschein.

Sie müssen nur namentlich im Fahrzeugschein eingetragen sein, dann können Sie die Prämie pro Fahrzeug einmal jährlich in Anspruch nehmen.

Welche E-Fahrzeuge profitieren von der THG Quote?

  • E-PKW (Klasse M1)
  • E-Leichtkraftfahrzeuge (nur mit ZLB I)
  • E-Nutzfahrzeuge (Klasse N1)
  • E-Bus (Klasse M3)

Weil es viel zu aufwendig ist, allen E-Auto-Fahrenden die THG-Quote einzeln abzukaufen, werden Quoten zusammengefasst und im Paket verkauft.

Sie können Ihre THG Quote über uns beantragen. Wir kümmern uns um die Bündelung der Quoten, den Weiterverkauf und die Auszahlung Ihrer jeweiligen THG Prämie.

Kontakt

Telefon: 02302 9173-377