
Energy Sharing in Witten
Gemeinsam Strom aus erneuerbaren Energien nutzen
Energy Sharing bedeutet, dass Strom aus erneuerbaren Energien gemeinschaftlich genutzt wird. Hierbei kann beispielsweise Solarstrom aus einer Photovoltaikanlage mehreren Verbrauchsstellen zugeordnet werden.
Die Verteilung erfolgt nicht über eine eigene Stromleitung, sondern bilanziell über das öffentliche Stromnetz der Stadtwerke Witten.
Was ist Energy Sharing?
Beim Energy Sharing wird Strom aus einer eigenen erneuerbaren Erzeugungsanlage an weitere Letztverbraucher geliefert. Grundlage sind Messwerte, ein vereinbarter Aufteilungsschlüssel und die Nutzung des öffentlichen Verteilnetzes der Stadtwerke Witten.
So kann lokal erzeugter Strom gemeinschaftlich in Witten genutzt werden.
Für wen ist Energy Sharing gedacht?
Energy Sharing richtet sich vor allem an Privatpersonen, Gemeinschaften und kleine oder mittlere Unternehmen, die eine erneuerbare Stromerzeugungsanlage betreiben. Auch juristische Personen können teilnehmen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Professionelle Stromerzeuger und Energieversorger sind in der Regel ausgeschlossen.
Was ist der Unterschied zwischen Energy Sharing und Mieterstrom?
Energy Sharing ist nicht dasselbe wie Mieterstrom. Mieterstrom findet meist innerhalb eines Gebäudes oder einer Kundenanlage statt.
Beim Energy Sharing wird das öffentliche Stromnetz genutzt. Deshalb sind Messung, Bilanzierung, Netznutzung und Abrechnung deutlich komplexer.
Welche technischen Voraussetzungen gilt es, beim Energy Sharing zu erfüllen?
Für Energy Sharing braucht es eine erneuerbare Stromerzeugungsanlage, zum Beispiel eine PV-Anlage.
Erzeugung und Verbrauch müssen viertelstundengenau gemessen werden. Dafür sind in der Regel intelligente Messsysteme oder RLM-Zähler erforderlich.
Erneuerbare Stromerzeugungsanlage
Grundlage ist eine geeignete Anlage zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, zum Beispiel eine Photovoltaikanlage.
Intelligente Messtechnik
Erzeugung und Verbrauch müssen bei allen Beteiligten zeitgenau erfasst werden in der Regel über intelligente Messsysteme oder vergleichbare Messtechnik.
Vertragliche Vereinbarung
Anbieter und Abnehmer des geteilten Stroms schließen eine Vereinbarung über Energy Sharing. Darin werden unter anderem Stromaufteilung, Nutzungsumfang und Preis geregelt.
Abrechnungslösung
Für die korrekte Zuordnung und Abrechnung der geteilten Strommengen kann ein spezialisierter Abrechnungsdienstleister erforderlich oder sinnvoll sein. Die Stadtwerke Witten prüfen und bewerten aktuell entsprechende Lösungen.
Messung & Daten
Alle teilnehmenden Erzeugungs- und Verbrauchsstellen müssen technisch eindeutig erfasst werden. Die Messwerte zeigen, wie viel Strom erzeugt, zeitgleich verbraucht, als Energy-Sharing-Menge zugeordnet oder weiterhin als Reststrom bezogen wird.
Aufteilung des Stroms
Die erzeugten Strommengen werden nach einem Aufteilungsschlüssel verteilt. Möglich sind feste Anteile, eine dynamische Verteilung nach zeitgleichem Verbrauch oder Mischmodelle.
Welche Variante geeignet ist, hängt vom Mess- und Abrechnungskonzept ab.
Reststrom bleibt notwendig
Energy Sharing deckt meist nicht den gesamten Strombedarf. Wenn die erzeugte Strommenge nicht ausreicht, wird zusätzlicher Strom über den bestehenden oder einen separaten Reststromlieferanten, z.B. die Stadtwerke Witten, bezogen.
Energy Sharing ergänzt die klassische Stromversorgung.
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Mit nur wenigen Angaben prüfen unsere Energieexperten, welche PV-Anlage zu Ihrem Zuhause und Ihren persönlichen Bedürfnissen passt.
Wir analysieren Ihre Gebäude- & Verbrauchsdaten und beraten Sie persönlich vor Ort.

Abrechnung & Partner
Für die Abrechnung von Energy Sharing müssen mehrere Rollen zusammenarbeiten:
- Anlagenbetreiber,
- teilnehmende Endverbraucher,
- Netzbetreiber,
- Messstellenbetreiber,
- Reststromlieferant
- und gegebenenfalls ein Abrechnungsdienstleister.
Erst durch das Zusammenspiel aller Partner können Messwerte korrekt verarbeitet werden.
Rolle des Anlagenbetreibers
Der Anlagenbetreiber stellt die Erzeugungsanlage bereit und verantwortet deren Betrieb sowie die Einspeisung des erzeugten Stroms.
Für Energy Sharing müssen die erzeugten Strommengen mess- und abrechnungsfähig erfasst werden, damit sie den teilnehmenden Endverbrauchern anteilig zugeordnet werden können.
Rolle der teilnehmenden Endverbraucher
Die teilnehmenden Endverbraucher beziehen anteilig Strom aus der gemeinsamen Erzeugungsanlage. Sie bleiben an das öffentliche Stromnetz der Stadtwerke Witten angeschlossen und benötigen weiterhin einen Reststromlieferanten, wenn der Energy-Sharing-Strom den eigenen Verbrauch nicht vollständig deckt.
Für die Abrechnung müssen ihre Verbrauchswerte über ein intelligentes Messsystem viertelstundenscharf erfasst und den erzeugten Strommengen gegenübergestellt werden.
Rolle des Netzbetreibers
Die Stadtwerke Witten als Netzbetreiber bilden die Nutzung des öffentlichen Stromnetzes energiewirtschaftlich ab. Dazu gehören Marktlokationen, Marktkommunikation, Netznutzung und die technische Einordnung der beteiligten Verbrauchs- und Erzeugungsstellen.
Rolle des Messstellenbetreibers
Die Stadtwerke Witten als Messstellenbetreiber stellen die notwendige Messtechnik bereit und übermitteln die relevanten Messwerte. Ohne geeignete viertelstundenscharfe Messung in Form eines intelligenten Messsystems ist Energy Sharing nicht sauber abrechenbar.
Rolle des Abrechnungsdienstleisters
Ein Dienstleister wie die Stadtwerke Witten kann Prozesse für Energy Sharing unterstützen. Dazu zählen die Verarbeitung von Messwerten, die Zuordnung von Strommengen, die Vorbereitung der Abrechnung und die Abstimmung mit Marktpartnern.
Die konkrete Rolle hängt vom gewählten Modell ab.
Wie ist der aktuelle Stand beim Energy Sharing bundesweit und in Witten?
Energy Sharing ist ein neues und zusätzliches Modell im Rahmen der dezentralen Energieversorgung. Die Erarbeitung bundesweiter Branchenstandards für Energy Sharing befindet sich aktuell noch in der Entwicklungsphase.
Wir als Stadtwerke Witten prüfen und bewerten momentan, welche technischen Voraussetzungen, Prozesse und möglichen Abrechnungslösungen für Sie als Kund:in für eine praktische und einfache Umsetzung erforderlich und sinnvoll sind.
Sobald unsererseits belastbare Lösungen und Angebote vorliegen, informieren wir Sie als Kund:in proaktiv und umgehend.