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Kommt nun die Fernwärme?

Wer eine Immobilie besitzt, hat nun doch mehr Zeit, um auf eine klimafreundlichere Heizung umzustellen. Auch Fernwärme könnte für manche eine Zukunftsoption sein. Städte und Gemeinden sollen dazu ihre Kommunale Wärmeplanung vorlegen.

28.08.2023

Das Gebäudeenergiegesetz soll nach den Plänen der Ampel-Koalition im September 2023 verabschiedet werden und zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Der Artikel gibt den vorläufigen Stand vom Juli 2023 wieder. 

 

Vom 1. Januar 2024 an soll das novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft treten. Danach dürfen künftig nur Heizungen eingebaut werden, die langfristig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden können. Von Neubaugebieten abgesehen würde das Gesetz für Bürgerinnen und Bürger aber erst gelten, wenn ihre Kommune ein Konzept für die Wärmeplanung vorgelegt hat. So sollen sie bis Ende 2027 erfahren, ob für sie ein Anschluss ans Fernwärmenetz infrage kommt. „Hausbesitzer können dann bei einem Heizungstausch die Alternativen abwägen: zum Beispiel, ob sie auf eine Wärmepumpe umsteigen, sie sich stattdessen an ein künftiges Wärmenetz anschließen können oder eine gasbetriebene Heizung einbauen, die beispielsweise auf grünen Wasserstoff umrüstbar ist“, erklärt Christian Dresel, Experte für Wärmekonzepte bei den Stadtwerken Witten.  

In der Ruhrstadt kommt die Fernwärme bislang aus dem Stadtwerke-Blockheizkraftwerk in Bommern (im Bild), das 165 Hausanschlüsse klimaschonend mit Wärme versorgt und zugleich Strom ins Netz einspeist. Aufgrund der Rahmenbedingungen der vergangenen Jahrzehnte sei der Aufbau von Nah- und Fernwärmenetzen in Witten bislang nicht vorangetrieben worden, räumt Dresel ein. Doch mit dem Wärmeplanungsgesetz (siehe Kasten) soll jetzt die Wärmewende angestoßen werden. 

 

Welche Wärmequellen wird es in Witten geben? 

„Weil uns jetzt schon so viele anrufen: Es lässt sich heute noch nicht sagen, was in Witten im Fernwärmebereich passiert. Wir müssen erst definieren, wo geeignete Wärmequellen zur Verfügung stehen und in welchen Straßenzügen wir dann das Wärmenetz auf- oder ausbauen“, sagt Dresel. Übrigens: Niemand muss im kommenden Jahr seine funktionierende Gasheizung rauswerfen, und defekte Geräte dürfen weiterhin repariert werden. Selbst bei Neubauten ist der Einbau von Gasheizungen nach dem GEG noch erlaubt, wenn sie sich auf Wasserstoff umrüsten lassen und das Haus nicht in einem Neubaugebiet entsteht.   

 

Klimaneutrale Wärmeversorgung 

Die Wärmewende braucht ein Gesamtkonzept. Deshalb sollen das kommende Gebäudeenergiegesetz und das Wärmeplanungsgesetz miteinander verzahnt werden. Letzteres nimmt die Kommunen in die Pflicht: Diese sollen ihren Bürgerinnen und Bürgern Klarheit darüber geben, ob ihre Immobilie künftig an ein Fern- oder Nahwärmenetz angeschlossen wird. Das Kalkül: Wenn die Kommunen möglichst viele solcher Netze planen, können diese zukünftig zentral und effizient mit erneuerbaren Energien versorgt werden, etwa mit grünem Wasserstoff. 

 

Foto: Sascha Kreklau 

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