Kund:innen müssen nun die Stadtwerke mindestens zehn Tage vor ihrem Aus- oder Einzug informieren. Eine rückwirkende Ab- oder Anmeldung ist gesetzlich leider nicht mehr zulässig. Bisher konnte der Versorger anhand des Umzugsdatums eine Schlussrechnung rückwirkend erstellen oder eine Anmeldung nachträglich bearbeiten – das ist nun aufgrund einer Gesetzesänderung leider nicht mehr möglich.

„Auch wir hätten uns hier mehr Flexibilität gewünscht“, erklärt Oliver Schloßer, Leiter der Privatkundenabteilung der Stadtwerke Witten. „Doch die neue gesetzliche Regelung lässt uns keinen Spielraum. In den letzten Tagen haben sich viele Kund:innen überrascht gezeigt – daher bitten wir darum, uns Ummeldungen frühzeitig mitzuteilen, sei es für Strom, Gas oder Wasser.“ Für eine reibungslose Ab- oder Anmeldung benötigen wir die Zählerstände jeweils zum Tag des Aus- bzw. Einzugs.

Wenn eine Abmeldung erst nach dem Auszug erfolgt, entstehen weiterhin Kosten für die bisherige Verbrauchsstelle – daher ist es besonders wichtig, frühzeitig zu handeln. Auch die Anmeldung einer neuen Wohnung muss mindestens zehn Tage vor dem geplanten Einzug erfolgen.

Die Ummeldung kann ganz bequem online vorgenommen werden – entweder über das Formular auf unserer Website unter www.stadtwerke-witten.de/online-services/kontakt, im Online-Kundencenter oder persönlich im Kundencenter am Rathaus.

So funktioniert’s:

  1. Spätestens 10 Tage vor Aus- und Einzug: Ummeldung bei den Stadtwerken Witten
  2. Am Tag des Auszugs: Zählerstände (Strom/Gas/Wasser) der alten Wohnung übermitteln
  3. Am Tag des Einzugs: Zählerstände (Strom/Gas/Wasser) der neuen Wohnung übermitteln

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