Veröffentlicht: 20.01.2026

„Die gesetzliche Änderung bei den Netzentgelten hat Witten strukturell benachteiligt. Alle Kund:innen in unserer Stadt – unabhängig vom Versorger – mussten mehr bezahlen. Wir haben uns aktiv dafür eingesetzt und einen Weg gefunden, damit auch Witten entlastet wird“, erklärt Markus Borgiel, Vertriebsleiter der Stadtwerke Witten.

Weitergabe ist keine Pflicht – die Stadtwerke übernehmen sie automatisch

Die Stadtwerke Witten garantieren ihren Kund:innen die Ersparnis. „Wittener:innen, die nicht bei den Stadtwerken sind, empfehlen wir: Prüfen Sie Ihre Vertragsunterlagen oder fragen Sie bei Ihrem Versorger nach. Eine automatische Weitergabe – wie wir sie bei unseren Kund:innen praktizieren – ist gesetzlich nicht vorgeschrieben“, so Borgiel.

Stadtwerke-Kund:innen können doppelt profitieren

Kund:innen im Grundtarif der Stadtwerke können sogar doppelt sparen: Wer in einen Tarif mit 12- oder 24-monatiger Laufzeit wechselt, reduziert sowohl den Strompreis als auch die Netzentgelte. Für eine 4-köpfige-Familie kann dies eine Ersparnis von insgesamt rund 156 Euro bedeuten (rund 4.000 kwh/Jahr). Der Tarifwechsel kann bequem online oder telefonisch erfolgen.

Kund:innen mit einem bestehenden Laufzeitvertrag müssen sich keine Sorgen machen: Sie erhalten die volle Entlastung automatisch – so ist es in den kundenfreundlichen Verträgen der Stadtwerke vorgesehen.

Auch die Wittener Wirtschaft wird entlastet

„Das ist auch ein wichtiges Signal an die Wittener Wirtschaft. In zahlreichen Gesprächen haben wir die Sorgen über die hohen Netzentgelte gehört. Das hat uns zusätzlich motiviert, für Witten zu kämpfen“, sagt Borgiel.

Ungünstige Spannungsebenen in Witten

Zum Hintergrund der Netzentgelt-Entlastung: Die Änderungen der Stromnetzentgeltverordnung haben direkte Auswirkungen auf die Netzentgelte in Witten gehabt. Nicht-Betreiber von bestimmten Spannungsebenen sind dadurch benachteiligt. Die Stadtwerken Witten haben nun in enger Zusammenarbeit mit anderen Netzbetreibern einen Ansatz entwickelt, der Witten die Möglichkeit gibt, die vorläufig veröffentlichten Netzentgelte nochmals zu verringern.

Bereits zum 1. Januar 2026 wurde der Gaspreis gesenkt. Die gesetzliche Gasspeicher-Umlage ist entfallen und entlastet die Wittener Haushalte im Durchschnitt um 2,4 Prozent oder rund 30 Euro/Jahr.

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