Veröffentlicht: 11.12.2025

Mehr grüner Strom direkt vor Ort: Auch damit möchte Nordrhein-Westfalen zum Erreichen der Klimaziele beitragen. Deshalb müssen hier gewerbliche und private Neubauten seit einiger Zeit eine Photovoltaik-Anlage erhalten. Ebenso größere gewerblich genutzte Parkplätze. Ab nächstem Jahr greift die Solarpflicht nun auch bei Bestandsgebäuden mit Dachflächen über fünfzig Quadratmetern: Wird das Dach komplett neu gedeckt, müssen anschließend PV-Module darauf. Alternativ darf es auch Solarthermie sein.

Die zusätzlichen Ausgaben können sich durch Einsparungen beim Strom schon nach einigen Jahren amortisieren. „Langfristig entsteht sogar ein Kostenvorteil, da zum Beispiel PV-Strom vom eigenen Dach unabhängiger von steigenden Energiepreisen macht. Zugleich entsteht mehr Planungssicherheit“, weiß Nikita Wirt vom Bereich Energiedienstleistungen der Stadtwerke Witten. Photovoltaikanlagen erhöhen außerdem den Wert einer Immobilie und machen sie für Käufer und Mieter attraktiver.

Regelungen im Detail

Ist es technisch oder wirtschaftlich nicht möglich, eine PV-Anlage zu errichten, fällt die Solarpflicht weg. Ansonsten müssen die Module mindestens dreißig Prozent der Dachfläche bedecken oder folgende Anforderungen erfüllen:

Nicht-Wohngebäude

  • Mindestleistung von acht Kilowatt-Peak (kWp)

Wohngebäude

  • Pauschalregelung für die Mindestleistung bei Häusern mit
    • bis zu zwei Wohneinheiten: drei kWp
    • zwischen drei und fünf Wohneinheiten: vier kWp
    • zwischen sechs und zehn Wohneinheiten: acht kWp
  • Bei Häusern mit mehr als zehn Wohneinheiten gilt ausschließlich die Flächenregelung: dreißig Prozent der Dachfläche müssen mit PV-Modulen bedeckt sein.

Größere Anlagen oft ratsam

Meistens ist es wirtschaftlich nicht sinnvoll, nur die Minimalanforderungen abzudecken. „PV-Module sind nicht mehr teuer. Daher sollten Hauseigentümer genau abwägen, wieviel Strom sie tatsächlich brauchen“, rät Wirt. Auch mit Blick auf die Zukunft, denn „vielleicht möchten Sie demnächst eine Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge einrichten.“ Der Fachmann berät Sie gerne, welche PV-Anlagengröße für Ihre individuellen Anforderungen ideal ist.

Wer sein Kapital anders einsetzen möchte, kann die PV-Anlagen von den Stadtwerken auch pachten. Das reicht ebenfalls aus, um die Solarpflicht zu erfüllen. Zum Ende des Pachtvertrages besteht dann die Möglichkeit, die Anlage günstig zu übernehmen.

Parkplätze unter Strom

Die Vorteile der Solarenergie optimal nutzen – das möchten die Stadtwerke ihren Kunden künftig auch durch Solarcarports ermöglichen. Gemeinsam mit einem erfahrenen Kooperationspartner entwickeln sie derzeit ein Pilotprojekt, bei dem alles aus einer Hand kommt. Wenn sich das Konzept wirtschaftlich bewährt, können Kunden schon bald ein umfassendes Rundum-sorglos-Paket für Solarcarports direkt über die Stadtwerke beziehen. Denn seit 2022 müssen in NRW neu gebaute gewerbliche Parkflächen mit mehr als 35 Stellplätzen eine Überdachung mit Solarmodulen haben. Das gilt auch bei Erweiterungen bestehender Parkflächen. PV-pflichtig sind allerdings nur die neugebauten Stellplätze.

Doch auch hier rechnet es sich oft, mehr Fläche mit Modulen zu bedecken, so Nikita Wirt. „Mit dem Sonnenstrom lässt sich die E-Firmenflotte kostengünstig laden oder die Beleuchtung versorgen.“ Selbst für Besitzer kleinerer Parkflächen kann sich daher eine PV-Überdachung häufig lohnen. Zumal Solarcarports gleich doppelt punkten: Sie fangen nicht nur die Energie der Sonne ein, sondern schützen Fahrzeuge auch vor glühender Hitze – ein Plus an Komfort für Kunden und Mitarbeitende.

Ihr Ansprechpartner:
Nikita Wirt
EE@stadtwerke-witten.de

Fazit:

- Die Solarpflicht gilt ab 2026 auch für Dachsanierungen von Bestandsgebäuden mit mehr als fünfzig Quadratmetern Dachfläche. Nach einer Neueindeckung müssen Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen installiert werden.

- Die Stadtwerke bieten Solaranlagen auch zur Pacht an. Damit lässt sich die Solarpflicht ganz ohne eigene Anfangsinvestitionen erfüllen.

- Neue Parkplätze mit über 35 Stellplätzen müssen bereits heute mit Solarcarports ausgestattet werden – auch Erweiterungen bestehender Anlagen.

- Nach dem erfolgreichen Abschluss des Solarcarport-Pilotprojekts und der Finalisierung der Abwicklungsprozesse werden die Carports künftig von den Stadtwerken fest in ihr reguläres Produktportfolio aufgenommen. Sie können dann von Gewerbekunden erworben werden.