Fördermittel für Energieeffizienz und E-Mobilität 2026
Von diesen Zuschüssen können Sie profitieren
Wer die Energiewende im eigenen Unternehmen voranbringt, kann langfristig viel Geld sparen. Für viele Maßnahmen gibt es öffentliche Fördermittel, die Investitionen spürbar erleichtern. Wir haben für Sie eine aktuelle Übersicht zusammengestellt.
Sowohl der Bund als auch das Land NRW haben attraktive Förderprogramme aufgelegt. Wir zeigen, welche Zuschüsse Sie derzeit rund um die Angebote der Stadtwerke Witten nutzen können. Profitieren Sie so besonders kostengünstig von unseren attraktiven Energie- und E-Mobilitätslösungen! Für einige haben wir sogar eigene Förderprogramme aufgelegt. Bei Interesse an unseren effizienten Energielösungen wenden Sie sich einfach an Ihren Ansprechpartner bei den Stadtwerken.
Gut zu wissen: Für einige Effizienz-Maßnahmen stehen zinsgünstige Kredite der KfW sowie der NRW.BANK bereit. In der folgenden Übersicht sind sie aber nicht berücksichtigt.
Stand: 27.3.26
Ladeinfrastruktur und Elektromobilität
Nicht öffentliche Ladeinfrastruktur für Beschäftigte (Land NRW)
Wer wird gefördert: unter anderem Unternehmen und Freiberufler
Was wird gefördert: Ladeinfrastruktur mit einem oder mehreren Ladepunkten für Beschäftigte am Unternehmensstandort. Voraussetzungen u.a.: Betrieb nur mit Strom aus erneuerbaren Energien
Förderumfang: für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bis zu 40 Prozent der Kosten, maximal 1.500 Euro je Ladepunkt. Große Unternehmen: 20 Prozent, maximal 1.500 Euro je Ladepunkt
Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für ambulante soziale Dienste (Land NRW)
Wer wird gefördert: soziale Beratungs-, Fürsorge- und ähnliche Dienstleistungsunternehmen (Unternehmen sowie Freiberufler)
Was wird gefördert: nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur mit einem oder mehreren Ladepunkten. Der erforderliche Strom muss aus erneuerbaren Energien stammen.
Förderumfang: maximal 1.500 Euro pro Ladepunkt
Grundinstallation für nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur an Garagen- und Stellplatzkomplexen (Land NRW)
Wer wird gefördert: unter anderem Privateigentümer von Wohnimmobilien, Unternehmen, Freiberufler
Was wird gefördert: Grundinstallation mit Leitungsinfrastruktur, Verteiler, Tiefbau etc., die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgeht. Förderfähig sind nur Stellplätze für Mietende von Wohngebäuden sowie an Wohnungseigentumsanlagen. Voraussetzungen unter anderem: Stellplatzkomplex mit mindestens 10 Stellplätzen, mindestens 2 Jahre alt.
Förderumfang: 20 Prozent der Kosten, maximal 50.000 Euro
Ladeinfrastruktur im Mehrfamilienhaus (Bund)
Wer wird gefördert: unter anderem Privateigentümer von Mehrparteienhäusern, Eigentümer von Stellplätzen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Unternehmen mit großen Wohnbeständen
Was wird gefördert: Anschaffung und Errichtung von Ladeinfrastruktur. Mindestens 20 Prozent der Stellplätze müssen vorverkabelt werden, jedoch mindestens 6 Stellplätze.
Förderumfang: bis zu 2.000 Euro je zu elektrifizierendem Stellplatz inklusive Ladepunkt. Vorverkabelung bis zu 1.300 Euro. Mit Ladepunkt bis zu 1.500 Euro. Bidirektionaler Ladepunkt bis zu 2.000 Euro
Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur (Land NRW)
Wer wird gefördert: Unternehmen, Freiberufler
Was wird gefördert: öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur mit einem oder mehreren Ladepunkten. Voraussetzung unter anderem: Betrieb nur mit Strom aus erneuerbaren Energien
Förderumfang: bis zu 20 Prozent der Kosten, maximal 1.500 Euro je Ladepunkt
Batterieelektrische und Brennstoffzellenfahrzeuge der Klasse M1 (Land NRW)
Wer wird gefördert: ambulante soziale Dienste sowie Unternehmen, die diese Fahrzeuge im stationsbasierten Carsharing einsetzen
Was wird gefördert: Kauf, Leasing oder Miete rein elektrischer oder brennstoffzellenbetriebener Pkw (Minis, Kleinwagen)
Förderumfang: Festbetrag von 3.000 Euro pro Fahrzeug, maximal zehn Fahrzeuge pro Antragssteller

Klimafreundliche Heizungen und Klimaanlagen
Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude (Bund)
Wer wird gefördert: Unternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Freiberufler, Verbände, Vereine, gemeinnützige Organisationen, Kirchen, Contractoren
Was wird gefördert: Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung in bestehenden Wohngebäuden, Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.
Förderumfang: Zuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Unter anderem zusätzlich 5 Prozent Bonus für elektrisch angetriebene Wärmepumpen mit effizienter Wärmequelle oder natürlichem Kältemittel
Heizungsförderung für Unternehmen – Nicht-Wohngebäude (Bund)
Wer wird gefördert: unter anderem Unternehmen, Privatpersonen, Wohnungsbaugenossenschaften, Freiberufler, Verbände, gemeinnützige Organisationen, Kirchen, Contractoren und andere Investoren
Was wird gefördert: Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung in bestehenden Nicht-Wohngebäuden, Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.
Förderumfang: Zuschuss 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Zusätzliche 5 Prozent Bonus für effiziente elektrische Wärmepumpen.
Kältetechnik – im Rahmen der Förderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen
für Unternehmen (Bund)
Wer wird gefördert: Unternehmen, Genossenschaften, Contractoren
Was wird gefördert: Einbau von Kältetechnik zur Raumkühlung
Förderumfang: Zuschuss von 15 Prozent. Zuschuss Baubegleitung 50 Prozent, maximal 20.000 Euro
Kälte- und Klimaanlagen mit nicht halogenen Kältemitteln (Bund)
Wer wird gefördert: unter anderem Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Hochschulen und Schulen, Krankenhäuser, kirchliche Einrichtungen
Was wird gefördert: Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Kälte- und Klimaanlagen in gewerblichen Anlagen: unter anderem Neuinstallation von stationären Kälte- und Klimaanlagen (keine Anlagen für reine Verkaufskühlung, zum Beispiel Kühltruhen), Nachrüstung und Effizienz-Umrüstung bestehender Anlagen, Einbindung erneuerbarer Energien in die Anlage
Voraussetzung: Einsatz nicht-halogenierter Kältemittel (zum Beispiel natürliche Kältemittel)
Förderumfang: Zuschuss, Festbeträge oder nach Rechenschlüssel entsprechend Anlagentyp und Leistung. Maximal 200.000 Euro pro Maßnahme und 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Energiemanagement-Software
Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagementsoftware (Bund)
Wer wird gefördert: unter anderem Unternehmen, Freiberufler, Contractoren
Was wird gefördert: Erwerb und Installation von Energiemanagement-Software, Mess-Steuer- und Regelungstechnik zum Monitoring von Energie- und Materialströmen, Schulungen im Umgang mit der Software
Förderumfang: bis zu 25 Prozent bei Großunternehmen. Mittlere Unternehmen bis zu 35 Prozent, Kleinunternehmen bis zu 45 Prozent. Pro Vorhaben maximal 20 Millionen Euro
Digitale Systeme – im Rahmen der Förderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen für Unternehmen (Bund)
Wer wird gefördert: Unternehmen, Genossenschaften, Contractoren
Was wird gefördert: Einbau von digitalen Systemen zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung (nur Wohngebäude) oder Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik (nur Nichtwohngebäude)
Förderumfang: Zuschuss von 15 Prozent

LED-Beleuchtung
Umrüstung Beleuchtung – im Rahmen der Förderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen für Unternehmen (Bund)
Wer wird gefördert: unter anderem Unternehmen, Freiberufler, gemeinnützige Organisationen, Kirchen
Was wird gefördert: energieeffiziente Innenbeleuchtung in Nichtwohngebäuden
Förderumfang: 15 Prozent. Baubegleitung 50 Prozent, maximal 20.000 Euro.
Umrüstung Beleuchtung – vor allem für Einrichtungen mit kommunaler Beteiligung, Sportstätten, Kirchen und Vereine (Bund)
Wer wird gefördert: unter anderem Unternehmen und sonstige Einrichtungen mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung, Kirchen, Bildungs- und Jugendfreizeiteinrichtungen, Sportstätten, Sport- und andere Vereine mit Gemeinnützigkeitsstatus, Sozial- und Wohlfahrtsverbände
Was wird gefördert: energieeffiziente Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtung
Förderumfang: 25 Prozent

Beratungen
Umsetzungskonzept Elektromobilität (Land NRW)
Wer wird gefördert: unter anderem Privatvermieter, Unternehmen, Freiberufler
Was wird gefördert: Umsetzungskonzept durch externen Berater. Inhalt unter anderem mindestens einer der folgenden Aspekte: Beschaffung von mindestens fünf
batterieelektrischen Fahrzeugen, Errichtung von mindestens zehn Normal-
ladepunkten oder vier Schnelladepunkten, Beschaffung von mindestens einem
batterieelektrischen Nutzfahrzeug
Förderumfang: bis zu 50 Prozent, maximal 10.000 Euro
Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (Bund)
Wer wird gefördert: unter anderem kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), Nicht-KMU mit jährlichem Gesamtenergieverbrauch unter 500.000 Kilowattstunden, soziale und gesundheitliche Einrichtungen, Kultureinrichtungen, Freiberufler
Was wird gefördert: Energieaudit nach DIN EN 16247, Energieberatung nach DIN V 18599 (zum Beispiel Sanierungskonzept / Neubau), Contracting-Orientierungsberatung
Förderumfang: Zuschuss bis zu 50 Prozent der Beratungskosten, je nach Förderprojekt maximal 5.000 Euro
Transformationsplan zur Treibhausgasneutralität (Bund)
Wer wird gefördert: Unternehmen, Freiberufler, Contractoren
Was wird gefördert: Kosten für die Erstellung eines Transformationsplans zur Treibhausgasneutralität durch externe Beratung
Förderumfang: 40 Prozent für große Unternehmen, 50 Prozent für mittlere Unternehmen, 60 Prozent für kleine Unternehmen. Maximal 60.000 Euro. Weitere 10 Prozent bei Teilnahme an einem Netzwerk der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke (IEEKN)
Erstberatung zur klimaneutralen Transformation (Land NRW)
Wer wird gefördert: Kleinst- und Kleinunternehmen sowie Handwerksbetriebe im produzierenden Gewerbe mit weniger als 50 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz/Jahresbilanz von bis zu 10 Millionen Euro
Was wird gefördert: unter anderem Analyse von Energieeffizienz, Treibhausgasabschätzung samt technisch-betriebswirtschaftlicher Beratung mit Handlungsempfehlungen zur klimaneutralen Transformation
Förderumfang: Zuschuss bis zu 65 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, maximal bis zu 10.000 Euro
Einstiegs- und Orientierungsberatung Klimaschutz – vor allem für soziale Einrichtungen, Kirchen und Vereine (Bund)
Wer wird gefördert: unter anderem Unternehmen und sonstige Einrichtungen mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung, Einrichtungen der Bereiche Erziehung, Bildung, Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheit, Kultur, Pflege, Betreuung, Unterbringung sowie sozialer Hilfe, Kirchen, Vereine mit Gemeinnützigkeitsstatus
Was wird gefördert: Einstiegs- und Orientierungsberatung zu Potenzialen im Klimaschutz
Förderumfang: 70 Prozent
Fokusberatung – vor allem für soziale Einrichtungen, Kirchen und Vereine Klimaschutz (Bund)
Wer wird gefördert: unter anderem Unternehmen und sonstige Einrichtungen mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung, Einrichtungen der Bereiche Erziehung, Bildung, Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheit, Kultur, Pflege, Betreuung, Unterbringung sowie sozialer Hilfe, Kirchen, Vereine mit Gemeinnützigkeitsstatus
Was wird gefördert: Beratung für konkrete Klimaschutzprojekte
Förderumfang: 70 Prozent


