Unser Strom. Stadtwerke Plus
Stabil. Fair. Verlässlich.
Weil Energieversorgung Vertrauenssache ist
Mit Unser Strom. Stadtwerke Plus profitieren Sie von einem garantierten Fixpreis bis Jahresende und schützen sich vor steigenden Energiekosten. So behalten Sie Ihre Ausgaben im Griff – transparent und ohne Überraschungen.
Für alle, die auf Sicherheit, Vertrauen und Vor-Ort-Service setzen.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Planungssicherheit
Preisgarantie bis 31.12. eines Kalenderjahres
100% Vor-Ort-Service
Persönlich & verbindlich in Witten
Ökostrom (optional)
100% in Deutschland erzeugt
Aktives Vertragsmanagement
Persönlicher Zugang zum Online-Kundencenter
Preisübersicht
| Gültig ab 01. Oktober 2025 | |
|---|---|
| Monatlicher Grundpreis* | 10,70 €/Monat |
| Arbeitspreis pro Kilowattstunde | 37,96 ct/kWh |
Der Vertrag Unser Strom. Stadtwerke Plus endet am 30.09.2027 (Erstlaufzeit). Er verlängert sich auf unbestimmte Zeit und kann von jeder Partei mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden, erstmals zum Ablauf der Erstlaufzeit. Die Kündigung bedarf der Textform. Besondere Kündigungsrechte bleiben unberührt.
* einschließlich Dreh- oder Wechselstromzähler. Die Kosten für jeden weiteren Zähler betragen monatlich 3,71 € inkl. USt. und werden zusätzlich berechnet. Alle Preise enthalten: Kosten für Energiebeschaffung und Vertrieb, die Kosten für Messstellenbetrieb – soweit diese Kosten den Stadtwerken vom Messstellenbetreiber in Rechnung gestellt werden –,die vom Netzbetreiber erhobene KWK-Umlage nach § 12 EnFG, die Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV, die Offshore-Netzumlage nach
§ 17f EnWG i.V.m. § 12 EnFG, dieAbLaV-Umlage nach § 18 Abs. 1 AbLaV, die Wasserstoffumlage nach § 118 Abs. 6 Satz 9 bis 11 EnWG, die Stromsteuer und die Konzessionsabgaben sowie die Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe (derzeit: 19 %).
Der Strompreis von Unser Strom. Stadtwerke Plus ist über die Laufzeit des Vertrages konstant. Ausnahme: Netzentgelte und gesetzliche Änderungen von steuerlichen Abgaben, wie die Umsatzsteuer können entsprechende Anpassungen des Preises herbeiführen, vgl. Ziffer 6 der Allgemeinen Bedingungen. Bei einer Zweitarifmessung gilt der angebotene Preis in diesem Vertrag nur für den HT-Verbrauch.
