Unser Strom. Stadtwerke Basis
Zuverlässig & fair
Weil Energieversorgung Vertrauenssache ist
Mit Unser Strom. Stadtwerke Basis sind Sie jederzeit zuverlässig versorgt – ganz ohne Vertragsbindung oder Zusatzaufwand.
Als Teil der Grundversorgung erhalten Sie automatisch Strom von den Stadtwerken Witten, wenn kein anderer Liefervertrag besteht. Transparent, sicher und fair – so sorgen wir dafür, dass in Ihrem Zuhause das Licht nie ausgeht.
Im Rahmen der Grundversorgung gemäß § 36 EnWG beliefern wir Sie zuverlässig mit Strom – nach den geltenden Allgemeinen Bedingungen für die Grund- und Ersatzversorgung (StromGVV).
Ihr verlässlicher Energiepartner direkt vor Ort.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Maximale Flexibilität
Kurze Kündigungsfrist von 14 Tagen
Unbefristete Laufzeit
Ohne Mindestvertragsdauer
100% Vor-Ort-Service
Persönlich & verbindlich in Witten
Ökostrom (optional)
100% in Deutschland erzeugt
Preisübersicht
| Gültig ab 01. Januar 2025 | |||
|---|---|---|---|
| Verbrauchsunabhängiger Grundpreis pro Jahr | €/Jahr | €/Monat | ct/kWh |
| Grundpreis einschl. Stromzähler | 128,40 | 10,70 | |
| jeder weitere Zähler oder Stromwandler einer Kundenanlage | 3,71 | ||
| Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde | 41,35 |
Erläuterung zu der Zusammensetzung des Preises und zu den tatsächlich einfließenden Kostenbestandteilen
In Ihrem Endpreis sind 19% Umsatzsteuer enthalten. Der Preis vor Umsatzsteuer (netto) beträgt:
| Verbrauchsunabhängiger Grundpreis pro Jahr | €/Jahr | €/Monat | ct/kWh |
|---|---|---|---|
| Grundpreis einschl. Stromzähler | 107,90 | 8,99 | |
| jeder weitere Zähler oder Stromwandler einer Kundenanlage | 3,12 | ||
| Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde | 34,75 |
| In den Netto-Endpreis fließen ein | ct/kWh |
|---|---|
| Stromsteuer | 2,050 |
| Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden) | 1,590 |
| Aufschlag nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz | 0,277 |
| Umlage nach § 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung | 1,558 |
| Offshore-Netzumlage nach § 17f Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes | 0,816 |
| Umlage nach § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten | 0,000 |
| Als Entgelt des Netzbetreibers fließen ein | € | ct/kWh |
|---|---|---|
| Netzentgelt pro verbrauchter Kilowattstunde | 12,71 | |
| Grundpreis/Jahr | 0,00 | |
| Verbrauchsunabhängiger Grund- und Abrechnungspreis Netz | 13,99 | |
| Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastungen: | 13,99 | 19,00 |
| Rechnerisch ergibt sich damit als Grundversorgungsanteil für die vom Grundversorger erbrachten Leistungen (Beschaffung und Vertrieb einschließlich Marge) | €/Jahr | ct/kWh |
|---|---|---|
| am verbrauchsabhängigen Grundpreis Stromzähler | 93,91 | |
| am Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde | 15,75 |
Weitere Informationen zu den oben genannten staatlichen Umlagen finden Sie auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber.
Preisblatt für Stromkund:innen der Grundversorgung, gültig ab 01.01.2025
