ACHTUNG, irreführende Briefe zu Smart-Meter-Zählern im Umlauf! Die aktuellen Postwurfsendungen der Firma DMG sind reine Werbung eines Privatunternehmens. Sie haben keinen Bezug zu uns, eurem gesetzlichen Messstellenbetreiber. Smart Meter sind nur in bestimmten Fällen Pflicht. Habt ihr Fragen? Dann meldet euch gern bei unserem Kundenservice, z. B. unter 02302/9173-600

Preise im Rahmen der Ersatzversorgung gemäß §36 EnWG.

Die Stadtwerke Witten liefern Strom nach ihren jeweils geltenden Allgemeinen Bedingungen für die Ersatzversorgung von Nichthaushaltskunden mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz Strom (StromGVV) zu folgenden Konditionen:

  • zahlbar per Überweisung oder per Einzugsermächtigung
  • jederzeit kündbar

Was bedeutet SLP und RLM?

Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Preise für SLP-Kunden (Standard-Last-Profil).

RLM-Kunden (Registrierende Leistungsmessung) können sich weiter unten die entsprechenden Preisblätter Sondervertragskunden direkt herunterladen.

Ersatzversorgung für Nichthaushaltkunden ab 01. Januar 2026

Erläuterung zu der Zusammensetzung des Preises und zu den tatsächlich einfließenden Kostenbestandteilen

Ersatzversorgung für Nichthaushaltkunden

SLP-Kunden: Gültig ab 01. Mai 2026
Verbrauchsunabhängiger Grundpreis pro Jahr€/Jahr€/MonatCent
Grundpreis einschl. Stromzähler150,0012,50 
jeder weitere Zähler oder Stromwandlerin einer Kundenanlage 3,71 
Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde  37,49

Erläuterung zu der Zusammensetzung des Preises und zu den tatsächlich einfließenden Kostenbestandteilen

In Ihrem Endpreis sind 19% Umsatzsteuer enthalten. Der Preis vor Umsatzsteuer (netto) beträgt:

SLP-Kunden: Gültig ab 01. Mai 2026
Verbrauchsunabhängiger Grundpreis pro Jahr€/Jahr€/MonatCent
Grundpreis einschl. Stromzähler126,0510,50 
jeder weitere Zähler oder Stromwandlerin einer Kundenanlage 3,12 
Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde  31,50
In den Netto-Endpreis fließen ein:Cent
Stromsteuer2,050
Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden)1,590
Aufschlag nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz0,446
Umlage nach § 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung1,559
Offshore-Netzumlage nach § 17f Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes0,941
Umlage nach § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten0,000
Als Entgelt des Netzbetreibers fließen ein:Cent
Netzentgelt pro verbrauchter Kilowattstunde 10,96
Grundpreis/Jahr0,00 
Verbrauchsunabhängiger Grund- und Abrechnungspreis Netz13,99 
Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastungen:13,9917,55
Rechnerisch ergibt sich damit als Grundversorgungsanteil für die vom Grundversorger erbrachten Leistungen (Beschaffung und Vertrieb einschließlich Marge):€/JahrCent
am verbrauchsabhängigen Grundpreis Stromzähler112,06 
am Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde 13,95