Preise im Rahmen der Ersatzversorgung gemäß §36 EnWG.

Die Stadtwerke Witten liefern Strom nach ihren jeweils geltenden Allgemeinen Bedingungen für die Ersatzversorgung von Nichthaushaltskunden  mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz Strom (StromGVV) zu folgenden Konditionen:

  • 100% Ökostrom
  • zahlbar per Überweisung oder per Einzugsermächtigung
  • unbegrenzte Laufzeit

Ersatzversorgung für Nichthaushaltkunden ab 01. April 2024

Erläuterung zu der Zusammensetzung des Preises (netto) und zu den tatsächlich einfließenden Kostenbestandteilen

Ersatzversorgung für Nichthaushaltkunden

Gültig ab 01. April 2024
Verbrauchsunabhängiger Grundpreis pro Jahr€/Jahr€/MonatCent
Grundpreis einschl. Stromzähler128,4010,70 
jeder weitere Zähler oder Stromwandlerin einer Kundenanlage 3,71 
Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde  41,35
In den Netto-Endpreis fließen ein:Cent
Stromsteuer2,050
Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden)1,590
Umlage nach Erneuerbare-Energien-Gesetz0,000
Aufschlag nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz0,275
Umlage nach § 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung0,643
Offshore-Netzumlage nach § 17f Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes0,656
Umlage nach § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten0,000
Als Entgelt des Netzbetriebers fließen ein:Cent
Netzentgelt pro verbrauchter Kilowattstunde 11,020
Grundpreis/Jahr0,00 
Verbrauchsunabhängiger Grund- und Abrechnungspreis Netz13,99 
Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastungen:13,9917,204
Rechnerisch ergibt sich damit als Grundversorgungsanteil für die vom Grundversorger erbrachten Leistungen (Beschaffung und Vertrieb einschließlich Marge):€/JahrCent
am verbrauchsabhängigen Grundpreis Stromzähler93,91 
am Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde 17,546