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„Wir in Witten reden miteinander. Für uns zählt die Gemeinschaft. Das Geheimnis dabei ist, dass wir einander zuhören und gemeinsam Lösungen gestalten. Nur wer einander zuhört, kann gut verstehen. Vanessa Bösader, Gruppenleiterin Sperrkassierung
Service Kundenzeitschriften

Elektromobilität: Laden vor dem eigenen Laden

Jedes dritte Neufahrzeug in Deutschland hat mittlerweile ein Ladekabel. Für Unternehmen aller Branchen lohnt sich daher die Schaffung eigener Lademöglichkeiten. Belohnt wird das Engagement mit hohen Fördersummen – und dankbaren Gästen, Kunden und Mietern.

09.02.2022

Frau und Mann an Ladesäule

Das Elektroauto ist nicht mehr zu stoppen. Die Zahlen des Kraftfahrt-Bundesamtes sprechen eine eindeutige Sprache: In Deutschland lag der Anteil vollelektrischer Pkw bei Neuzulassungen im Dezember 2021 bei 21,3 Prozent, dazu kamen 14,4 Prozent Plug-in-Hybride. Zusammen machen also voll- oder teilelektrische Fahrzeuge mittlerweile mehr als ein Drittel des Marktes aus – eine beeindruckende Entwicklung.

Ob reine Stromer oder Plug-in-Hybride: Mehr als eine Million Fahrzeuge auf deutschen Straßen haben Stromdurst, und die Zahl wächst rasant weiter.  Entsprechend dynamisch entwickelt sich daher auch der Ausbau der Ladeinfrastruktur. Mehr als 50.000 öffentlich zugängliche Ladepunkte meldete die Bundesnetzagentur im Dezember 2021. Tendenz ebenfalls stark steigend.

Immer mehr Unternehmen knüpfen mittlerweile mit am Ladenetz an. Die Förderung hierfür ist attraktiv: Der Staat schießt bis zu 900 Euro je Ladepunkt nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur zu. 

Aber es sind nicht nur die staatlichen Zuschüsse, die das privatwirtschaftliche Engagement befeuern. Für Unternehmen gibt es mittlerweile eine Vielzahl von Argumenten, die für die Errichtung einer eigenen Ladeinfrastruktur sprechen – und das quer durch alle Branchen. Denn es lohnt sich in vielerlei Hinsicht für sie: Weil sie ihren eigenen Fuhrpark auf Elektro umstellen. Weil es Kunden und Gäste anlockt, die selbst ein E-Auto fahren. Weil Wohnungsmieter Lademöglichkeiten brauchen. Oder weil immer mehr Mitarbeiter mit dem Elektroauto zur Arbeit kommen. In Zukunft könnten auch potenzielle Mitarbeiter nach Lademöglichkeiten beim künftigen Arbeitgeber fragen.

So profitieren Unternehmen von eigenen Ladepunkten:


Allgemeine Vorteile:
• Langfristige Kostenersparnis aufgrund geringer Verbrauchskosten
• Attraktive Fördervorteile (bis zu 900 Euro pro Ladepunkt vom Staat)
• Imagegewinn
• Freie Fahrt in Dieselverbotszonen
• Steuervorteile für Dienstwagenfahrer
• Möglichkeit der Teilnahme am THG Quotenhandel
• Übernahme sozialer Verantwortung


Mittelständische Unternehmen:
• Steuervorteile für die Firmenflotte
• Attraktives Angebot für Privatwagen der Mitarbeiter
• Starker Service für Kunden und Besucher


Einzelhandel:
• Wettbewerbsvorteil: Elektroautofahrer können während des Einkaufs laden 
• Platzierung als „Point of Interest“ POI in Navigationssystemen


Hotellerie/Gastronomie:

• Anreiz für Verbindung von Ladestopp und Gastrobesuch oder Übernachtung 
• Platzierung als „Point of Interest“ POI in Navigationssystemen

 
Wohnungswirtschaft:

• Service für Mieter mit Elektroauto 
• Aufwertung des Wohnraums
• Erfüllung gesetzlicher Plicht zur Schaffung von Ladeinfrastruktur (GEIG)

Aber was muss ich tun, um Ladpunkte auf meinem Firmengelände zu installieren? Welche Voraussetzungen sind nötig? Wie dimensioniere ich die eigene Ladeinfrastruktur richtig und welche Ladetechnik sollte ich einsetzen? Vor diesen und anderen Fragen stehen Unternehmer, die sich diesem Thema annehmen. 

Unterstützung erhalten sie von den Stadtwerken Witten, die als größter Betreiber öffentlicher Ladeinfrastruktur in der Stadt die nötige Expertise von A bis Z mitbringen. „Wir verstehen uns als Full-Service-Partner unserer Kunden“, sagt Sören Braun, Experte für Elektromobilität bei den Stadtwerken. „Von der Beratung im Vorfeld über die Planung und Installation bis zur Betriebsführung, Wartung und Abrechnung – Sie müssen sich um nichts kümmern.“

Akku des Firmenwagens laden im Nullkommanichts 

Auch die Schnellladetechnologie haben die Stadtwerke seit einiger Zeit im Angebot. Je nach Fahrzeugtyp ist der Akku dann mit bis zu 300 kW Ladeleistung im Nullkommanichts wieder voll. Zum Vergleich: Die Batterie eines BMW i3 etwa ist an einem 11-kW-Ladepunkt nach etwa dreieinhalb Stunden zu 80 Prozent geladen. An einer Schnellladesäule mit 50 kW dauert dieser Vorgang nur rund 40 Minuten – und an einem Ladepunkt mit 150 kW sogar nur 15 bis 20 Minuten.

„Ob die Schnellladetechnik für ein Unternehmen sinnvoll ist oder ob man die Ladelösung kleiner dimensionieren sollte, klären wir in jedem Einzelfall gemeinsam mit unserem Kunden“, so Sören Braun. „Ziel ist es immer, die jeweils optimale Lösung für den jeweiligen Bedarf zu ermitteln und umzusetzen.“

In jedem Fall gilt: Wer sich für Ladepunkte auf dem eigenen Firmengelände entscheidet, bringt die Mobilitätswende und damit auch den Klimaschutz voran. Dies belegen auch die aktuellen Zahlen des Kraftfahrt-Bundesamtes. Dank des steigenden E-Auto-Anteils sank der durchschnittliche CO₂-Ausstoß neu zugelassener Pkw im Vergleich zum Vorjahresmonat um fast 13 Prozent.

Ihr Ansprechpartner

Sören Braun
Gruppenleiter Elektromobilität bei den Stadtwerken Witten
Tel.: 02302 9173-370
elektromobilitaet@stadtwerke-witten.de


Mehr Lademöglichkeiten an Gebäuden

Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG)

Im März 2021 ist ein Gesetz in Kraft getreten, das den Ausbau der Lademöglichkeiten an Wohn- und Nichtwohngebäuden beschleunigen soll: das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG). Es stellt neue Regeln für Gebäude mit Parkplätzen auf. Das Wichtigste in Kürze:

Neubau

Beim Neubau von Wohngebäuden mit mehr als fünf Stellplätzen muss künftig jeder Stellplatz mit Schutzrohren für Elektrokabel ausgestattet werden – eine Vorbereitung für die künftige Installation von Lademöglichkeiten also. Gleiches gilt beim Neubau von Nichtwohngebäuden mit mehr als sechs Stellplätzen für jeden dritten Stellplatz. Zusätzlich muss an Nichtwohngebäuden mindestens ein Ladepunkt errichtet werden.

Renovierung

Bei größeren Renovierungen müssen an bestehenden Wohngebäude mit mehr als zehn Stellplätzen, alle Stellplätze mit Schutzrohren für Elektrokabel ausgestattet werden. Werden bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als zehn Stellplätzen renoviert, muss jeder fünfte Stellplatz mit Schutzrohren für Elektrokabel ausgestattet und zudem mindestens ein Ladepunkt errichtet werden.

Bestandsgebäude

Ab 2025 muss jedes Nichtwohngebäude mit mehr als zwanzig Stellplätzen mit mindestens einem Ladepunkt ausgestattet werden. Das GEIG sieht auch eine Quartierslösung vor und die Möglichkeit, die Ladepunkt-Plicht bei Nichtwohngebäuden gebündelt an einem oder mehreren Standorten zu erfüllen.

Ausnahmen

Das GEIG sieht Ausnahmen unter anderem für Nichtwohngebäude von kleinen und mittelständischen Unternehmen vor, die überwiegend von ihnen selbst genutzt werden, außerdem für Bestandsgebäude, wenn die Kosten für die Lade- und Leitungsinfrastruktur sieben Prozent der Gesamtkosten einer größeren Renovierung überschreiten würden.
 

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