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„Wir in Witten reden miteinander. Für uns zählt die Gemeinschaft. Das Geheimnis dabei ist, dass wir einander zuhören und gemeinsam Lösungen gestalten. Nur wer einander zuhört, kann gut verstehen. Vanessa Bösader, Gruppenleiterin Sperrkassierung
Service Kundenzeitschriften

Gas- und Strompreisbremse: Was gilt jetzt für wen?

Seit Anfang des Jahres wird bei den Energiepreisen auf die Bremse getreten. Auch Unternehmen werden bei den Kosten für Gas, Wärme und Strom entlastet. Was gilt jetzt eigentlich genau für wen? Wir haben die wichtigsten Infos für Sie zusammengestellt.

14.02.2023

„Mit den Gesetzen zu den Energiepreisbremsen hat uns die Politik vor eine sportliche Herausforderung gestellt, denn wir müssen die neuen Regelungen sehr zügig umsetzen“, sagt Markus Borgiel, Vertriebsleiter der Stadtwerke Witten. „Gleichzeitig sind wir natürlich froh, dass unsere Kunden jetzt Gewissheit haben, wie sie in dieser schwierigen Zeit entlastet werden.“

Im Folgenden können Sie sich einen raschen Überblick über die Details der Preisbremsen verschaffen. Sollten Sie zu den konkreten Regelungen für Ihr Unternehmen oder zu eventuellen Mitteilungspflichten Fragen haben, wenden Sie sich gerne an Ihren Ansprechpartner bei den Stadtwerken. Markus Borgiel: „Auch im Jahr 2023 werden wir als Energiepartner an Ihrer Seite sein und Ihnen bei Bedarf mit Rat und Tat weiterhelfen!“

 

Die Gas- und Wärmepreisbremse

Laufzeit: ab 1. März rückwirkend zum 1. Januar 2023 bis 30. April 2024
Anspruchsberechtigt: Bezieher von leitungsgebundenem Erdgas und Wärme

Das Gesetz teilt die Unternehmen bei der Art der Entlastung in zwei Gruppen auf:

Gruppe 1: gewerbliche und industrielle Kunden mit Standardlastprofil (SLP) und solche Kunden mit Registrierender Leistungsmessung (RLM), deren Gas- oder Wärmeverbrauch bei maximal 1,5 Millionen Kilowattstunden (kWh) pro Jahr liegt, sowie einige weitere Unternehmen und Einrichtungen.

Gruppe 2: Großverbraucher mit Registrierender Leistungsmessung (RLM) und einem Gas- oder Wärmeverbrauch über 1,5 Millionen kWh. Zugelassene Krankenhäuser werden unabhängig von der Höhe ihres Gas- oder Wärmeverbrauchs dieser Gruppe zugeordnet.


Entlastung für Gruppe 1

Gas
Für 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs gilt ein garantierter Brutto-Arbeitspreis von 12 Cent/kWh (also inklusive aller staatlich regulierten Preisbestandteile und sämtlicher Steuern). Für Verbrauchsmengen oberhalb dieses Kontingents gilt der zwischen Kunde und Versorger vertraglich vereinbarte Arbeitspreis.

Wärme
Für 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs gilt ein garantierter Brutto-Arbeitspreis von 9,5 Cent/kWh (also inklusive aller staatlich regulierten Preisbestandteile und sämtlicher Steuern). Für Verbrauchsmengen oberhalb dieses Kontingents gilt der zwischen Kunde und Versorger vertraglich vereinbarte Arbeitspreis.

Der Versorger reduziert die Preise automatisch, die Kunden müssen sich um nichts weiter kümmern – mit einer Ausnahme: RLM-Kunden der Gruppe 1 müssen gegenüber dem Versorger die Voraussetzungen ihrer Zugehörigkeit zur ersten Gruppe (z. B. als soziale Einrichtung, Pflege- oder Rehabilitationseinrichtung) nachweisen, falls sie dies nicht schon im Rahmen der Dezember-Soforthilfe getan haben.


Entlastung für Gruppe 2

Gas
Für 70 Prozent des gemessenen Jahresverbrauchs im Jahr 2021 gilt ein garantierter Netto-Beschaffungspreis von 7 Cent/kWh (hinzu kommen Netzentgelte, Energiesteuer, Gasumlagen sowie CO2-Kosten). Für Verbrauchsmengen oberhalb dieses Kontingents gilt der zwischen Kunde und Versorger vertraglich vereinbarte Arbeitspreis.

Wärme
Für 70 Prozent des Wärmeverbrauchs im Jahr 2021 gilt ein garantierter Netto-Arbeitspreis von 7,5 Cent/kWh.
Für Verbrauchsmengen oberhalb dieses Kontingents gilt der zwischen Kunde und Versorger vertraglich vereinbarte Arbeitspreis.


Der Versorger reduziert die Preise automatisch. Ausnahmen: Großverbraucher, deren Entlastung an sämtlichen Entnahmestellen zusammen monatlich 150.000 Euro übersteigt, müssen dies ihrem Lieferanten bis spätestens zum 31. März mitteilen. Weitere Mitteilungspflichten ergeben sich unter anderem bei Überschreitung einer Förderhöhe von 2 Millionen Euro. Details erläutert Ihnen Ihr Ansprechpartner bei den Stadtwerken Witten bei Bedarf gerne.
 

Die Strompreisbremse

Laufzeit: ab 1. März rückwirkend zum 1. Januar 2023 bis 30. April 2024
Anspruchsberechtigt: Stromkunden

Auch hier teilt das Gesetz die Unternehmen in zwei Gruppen auf:

1. Kunden mit einem Verbrauch bis 30.000 kWh erhalten 80 Prozent des Strombedarfs zu einem Brutto-Endkundenpreis von 40 Cent/kWh. Für Verbrauchsmengen oberhalb dieses Kontingents gilt der zwischen Kunde und Versorger vertraglich vereinbarte Arbeitspreis.

2. Kunden mit einem Verbrauch über 30.000 kWh erhalten 70 Prozent ihrer Verbrauchsmenge des Jahres 2021 zu einem Arbeitspreis von 13 Cent (netto) /kWh (zuzüglich aller weiteren Umlagen, Abgaben und Steuern). 


Auch die Strompreise reduziert der Versorger automatisch. Es können allerdings Mitteilungspflichten entstehen, etwa wenn die monatliche Entlastung der kundeneigenen Prognose zufolge 150.000 Euro übersteigt. Details erläutert Ihnen bei Bedarf Ihr Ansprechpartner bei den Stadtwerken Witten.
 

Energiesparen bleibt auch 2023 wichtig

Erdgaskunden in Witten haben im vergangenen Jahr 18 Prozent weniger Erdgas verbraucht als 2021 – ein starkes Ergebnis einer gemeinsamen Kraftanstrengung! Auch im neuen Jahr bleibe das Thema Energiesparen wichtig, so Stadtwerke-Vertriebschef Markus Borgiel: „Oberhalb der Verbrauchshöhen, bis zu denen die Preisbremsen greifen, kommen ja die nach wie vor hohen Strom- und Gaspreise zum Tragen. Es lohnt sich für Unternehmen daher auch weiterhin, Einsparpotenziale zu identifizieren!“ 

Jetzt Einsparpotenziale in Ihrem Unternehmen checken!

 

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Die Störungsbeseitigung ist nach Dienstschluss unter Umständen kostenpflichtig.
vor Ort
Privatkunden:
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Hauptstraße 7
58452 Witten

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Öffnungszeiten:
Mo. 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Di.-Do. 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Fr. 08:00 - 13:00 Uhr
Sa. 08:00 - 12:00 Uhr

In den Zeiten von 13:00-14:00 Uhr sowie freitags bis 15:00 Uhr sind wir weiterhin telefonisch für Sie erreichbar.

Geschäftskunden:
Verwaltung der Stadtwerke Witten
Westfalenstraße 18 - 20
58455 Witten

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Die Verwaltung ist für den Kundenservice wieder geöffnet.
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