Das Wasserschutzgebiet und seine Gliederung
Schutzzone I: Wasserfassungsbereich
Diese Schutzzone ist eng begrenzt und auf den unmittelbaren Bereich beschränkt, in dem das Wasser gewonnen wird. In ihrer unmittelbaren Umgebung sind jegliche Verunreinigungen und Beeinträchtigungen der belebten Bodenschicht verboten. Unbefugte dürfen den Fassungsbereich nicht betreten.
Schutzzone II: Engere Schutzzone
Auf Grund der unterschiedlichen Bodenstrukturen wurde eine Unterteilung in die Zonen II A und II B vorgenommen. Die Zone II bestimmt sich nach der so genannten 50-Tage-Linie. Das heißt, der äußere Rand der Schutzzone II liegt dort, von wo aus das Wasser etwa 50 Tage Fließzeit zur Fassung benötigt. Die Schutzzone wird auch als hygienischer Schutzgürtel bezeichnet. Die Beschränkungen in der engeren Schutzzone sind recht umfangreich.
Schutzzone III: Weitere Schutzzone
Die Schutzzone III markiert das Gesamteinzugsgebiet der genutzten Trinkwasserfassungen. Dort sollen insbesondere langanhaltende, schwer abbaubare Verunreinigungen des Grundwassers vermieden werden. Chemische und radioaktive, aber auch konzentrierte biologische Einflüsse sollen von der Wasserfassung ferngehalten werden. Die Verbote und Beschränkungen sind hier deutlich weniger einschneidend als in der engeren Schutzzone oder im Wasserfassungsbereich.
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