Ersatzversorgung Strom mit Leistungsmessung
Strompreise für die Ersatzversorgung von Nichthaushaltskunden (Jahresverbrauch von mehr als 10.000 kWh) aus dem Niederspannungsnetz mit Leistungsmessung
- gültig ab 01. Mai 2023 -
Die Stadtwerke Witten liefern Elektrizität im Rahmen der Ersatzversorgung an Letztverbraucher, die nicht Haushaltskunden sind, zu folgenden Preisen:
Nettopreis Endpreis*
Arbeitspreis ct/kWh 18,63 22,17
Leistungspreis nach
Viertelstundenmessung** €/kW/Jahr 233,15 277,45
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I. Allgemeine Bestimmungen |
(1) Die Belieferung erfolgt für maximal drei Monate. Sollte in dieser Zeit kein neuer Liefervertrag mit einem Lieferanten geschlossen werden, wird die Verbrauchsstelle dem Netzbetreiber zur Sperrung angezeigt.
(2) Falls Kunden besondere Messeinrichtungen (Leistungszähler, Lastgangzähler, Tarifschaltung, Wandlersatz oder dergleichen) benötigen oder eingebaut haben, werden zusätzliche Kosten gemäß der Preisliste des örtlichen Netzbetreibers in Rechnung gestellt.
(3) Bei Änderung der Preise oder der Umsatzsteuer werden die Zählerstände zum Stichtag maschinell errechnet und in der Jahresverbrauchsabrechnung entsprechend berücksichtigt.
Preisänderungen werden durch Bekanntgabe im Internet wirksam.
II. Steuern und Abgaben
Die gesetzliche Stromsteuer von zurzeit 2,05 Ct/kWh (zzgl. Umsatzsteuer) wird dem oben angeführten Arbeitspreis hinzugerechnet. Die genannten Preise enthalten die Abgaben nach dem Erneuerbare Energien-Gesetz, dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, der Sonderumlage nach §19 StromNEV, der Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f EnWG, der Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV sowie die Netznutzungsentgelte.
Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft können beim zuständigen Hauptzollamt eine Steuerermäßigung für die über 25.000 kWh/Jahr hinausgehende Verbrauchsmenge, wenn sie für betriebliche Zwecke entnommen wird, beantragen.
III. Konzessionsabgabe
Das Stromentgelt nach dem Ersatzversorgungstarif enthält eine Konzessionsabgabe, die an die Stadt Witten abgeführt wird.
Es gelten die jeweiligen Bedingungen der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV).
Diese Bedingungen erhalten Sie in unserem Kundencenter „Impuls“, Hauptstraße 7, während der Geschäftszeiten oder hier als Download:
Stromgrundversorgungsverordnung (Strom GVV)
Ersatzversorgung von nicht Haushaltskunden aus dem Niederspannungsnetz (RLM) vom 01.05.2023
* Endpreis = Nettopreis inkl. der zurzeit gültigen Umsatzsteuer von 19%.
** besondere Messeinrichtung erforderlich