Stadtwerke können Netzentgelte nicht beeinflussen

Die Netzentgelte, welche die großen Übertragungsnetzbetreiber für die Nutzung ihrer Trassen erheben, machen etwa 25 % des Strompreises aus. Ohne den ursprünglich geplanten Puffer von 5,5, Milliarden Euro steigen diese ab dem 1. Januar 2024 an. Die Höhe der Netzentgelte können die Stadtwerke Witten leider nicht beeinflussen. Ab dem 1. April 2024 erhöht sich für Kund:innen im Basis-Tarif (Grundversorgung) daher der Strompreis von 38,98 Cent/kWh auf 41,35 Cent/kWh. Bei einem durchschnittlichen Stromverbrauch von 2.000 kWh im Jahr bedeutet dies Mehrkosten von etwa 47,60 Euro oder rund 5 % für ein ganzes Jahr. Der Grundpreis für Stromkund:innen bleibt unverändert.

Auch beim Erdgas gab es zum Jahreswechsel zwei Änderungen: Die CO2-Abgabe stieg von zuletzt 30 Euro auf 45 Euro pro Tonne und auch die Gasspeicherumlage erhöhte sich. Kund:innen im Basistarif können sich aber zurücklehnen, denn dieser im Vergleich zu den Strom-Netzentgelten geringere Aufpreis wird zu 100 % von den Stadtwerken getragen. Bei den Erdgaspreisen im Basis-Tarif gibt es daher keine Änderungen.

Wechsel in einen 2-Jahrestarif jederzeit möglich

Kund:innen im Basistarif haben die Möglichkeit, jederzeit in einen 2-Jahrestarif zu wechseln. Diese Laufzeitverträge sind im Vergleich zu den Basis-Tarifen günstiger – sowohl bei Strom als auch bei Gas.

Bei Fragen zu einem Tarifwechsel können sich Kund:innen gerne an die Servicehotline 02302 9173 600 oder ans Kundenbüro Impuls am Rathaus wenden.

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