Notdienst
Strom:
02302 9173-651
Gas:
02302 9173-652
Wasser:
02302 9173-653
Wärme:
02302 9173-654
Die Störungsbeseitigung ist unter Umständen kostenpflichtig.
Dieser Fall kann eintreten, wenn lediglich ein Haus oder gar nur eine Wohnung von der Störung betroffen ist. Denn dann ist es sehr wahrscheinlich, dass die Störung am Hausanschluss zu suchen ist und somit im Eigentum des Kunden liegt.
In diesem Fall dürfen die Mitarbeiter der Stadtwerke nicht tätig werden. Sie werden an die Gas- und Elektrogemeinschaft verwiesen. Diese Leistungen sind kostenpflichtig.