Grundversorgung Strom
Am 08. November 2006 ist die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz" (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV) in Kraft getreten.
Sie ersetzt die Allgemeinen Versorgungsbedingungen Strom (AVBEltV) und gilt automatisch für alle neuen sowie nach dem 12. Juli 2005 abgeschlossenen Grundversorgungsverträge (Verträge zu Allgemeinen Tarifpreisen).
Die vor dem 13. Juli 2005 abgeschlossenen Verträge mit grundversorgten Haushaltskunden – das sind Kunden, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche und gewerbliche Zwecke beziehen – wurden ab dem 22. April 2007 auf den Inhalt der Allgemeinen Bedingungen (StromGVV) sowie der Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Witten vom 16. Januar 2008 umgestellt.
Diese Bedingungen erhalten Sie in unserem Kundencenter „Impuls“, Hauptstraße 7, während der Geschäftszeiten oder hier als Download: