Ersatzversorgung Strom (ohne Leistungsmessung)
Gemäß §38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 13. Juli 2005, zuletzt geändert am 30. April 2012, stellen die Stadtwerke Witten GmbH die Ersatzversorgung mit Strom für maximal drei Monate im Netzgebiet Witten sicher.
Bei der Ersatzversorgung bezieht der Kunde aus dem Niederspannungsnetz Energie, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann. In diesem Fall erfolgt ein Strombezug ohne Liefervertrag.
Die Ersatzversorgung wird im Netzgebiet Witten von den Stadtwerken Witten GmbH, ihrem Grundversorger, durchgeführt.
Es gelten die jeweiligen Bedingungen der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) und die ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Witten GmbH.
Diese Bedingungen erhalten Sie in unserem Kundencenter „Impuls“, Hauptstraße 7, während der Geschäftszeiten oder hier als Download:
- Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV)
- Ergänzende Bedingungen zur StromGVV
- Ersatzversorgung von Nichthaushaltskunden aus dem Niederspannungsnetz vom 01.05.2023
- Ersatzversorgung von Nichthaushaltskunden aus dem Niederspannungsnetz vom 01.03.2023 bis zum 30.04.2023
- Ersatzversorgung von Nichthaushaltskunden aus dem Niederspannungsnetz vom 01.02.2023 bis zum 28.02.2023
- Ersatzversorgung von Nichthaushaltskunden aus dem Niederspannungsnetz vom 01.12.2022 bis zum 31.01.2023
- Ersatzversorgung von Nichthaushaltskunden aus dem Niederspannungsnetz vom 01.10.2022 bis zum 30.11.2022