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„Wir in Witten haben jede Menge Energie. Wie die Menschen in Witten, so auch ihre Stadtwerke. Wir alle haben Energie, um vieles zu bewegen. Energie für unsere Stadt. Und vor allem für die Menschen, die mit uns leben. Miriam Wirges, Sachbearbeiterin Bilanzierung und Portofoliomanagement
Angebote Unser Strom

Rechtliche Hinweise zu den Stromtarifen

Staatliche Abgaben und Umlagen in ct/kWh

Abgabe/Umlage/Steuern     2022 2021      2020      2023    
EEG - Erneuerbare Energien Gesetz     3,723 6,500     6,756     0,000    
KWK bei 1 bis 100.000 kWh (LV Gruppe A), ab 01.2016 bis 1.000.000 kWh     0,378 0,254     0,226     0,357    
§19 Strom NEV bei 1 bis 100.000 kWh (LV Gruppe A), ab 01.2016 bis 1.000.000 kWh     0,437 0,432     0,358     0,417    
§ 17 Offshore bei 1 bis 1.000.000 kWh (LV Gruppe A)     0,419 0,395     0,416     0,591    
§ 18 Abschaltbare Lasten AbLAV     0,003 0,009     0,007     0,000    
SST - Stromsteuer (Ausnahmen möglich)     2,050 2,050      2,050    2,050  

 

Die Zusammensetzung des Strompreises

Grundsätzlich wird der Strompreis aus drei Elementen gebildet:

Insgesamt machen die staatlich veranlassten Preisbestandteile (Steuern, Abgaben und Umlagen) 2022 damit rund 75 % des Strompreises für Haushaltskunden aus.

 

Erläuterung zu den staatlich induzierten Preisbestandteilen

  • Den Kosten für die Erzeugung, Beschaffung, den Vertrieb sowie Service und Dienstleistungen: Dies sind die vom Energieversorger grundsätzlich zu beeinflussenden Preisbestandteile.
     
  • Den regulierten Netzentgelten: Die Kosten für die Netzinfrastruktur werden über die Netzentgelte auf die Netznutzer und damit die Letztverbraucher im jeweiligen Versorgungsgebiet verteilt. Die Regulierungsbehörden von Bund (Bundesnetzagentur) und Ländern stellen sicher, dass die Netzentgelte angemessen und diskriminierungsfrei sind. Von 2006 bis 2011 sind die Netzentgelte im Zuge der Netzregulierung deutlich gesunken. Der zunehmende Ausbau der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien verursacht in vielen Regionen Deutschlands jedoch einen erheblichen Investitionsbedarf in den Übertragungs- und Verteilnetzen , da neue Regenerativanlagen ans Netz angeschlossen und technisch integriert werden müssen. Dies führt u.a. dazu, dass seit 2012 in vielen Regionen Deutschlands steigende Netzentgelte zu verzeichnen sind.

 

Konzessionsabgabe (Höhe individuell je nach Netzgebiet): Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen. Ihre Höhe variiert in Abhängigkeit von der Gemeindegröße zwischen 1,32 und 2,39 ct/kWh (§2 Konzessionsabgabenverordnung (KAV)).

Stromsteuer/Energiesteuer: Die Stromsteuer/Energiesteuer ist eine durch das Stromsteuergesetz/Energiesteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch.

KWKG-Umlage: Mit der KWK-G-Umlage wird die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme gefördert. Die aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.

§ 19 StromNEV-Umlage: Mit der § 19 StromNEV-Umlage wird die Entlastung bzw. Befreiung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten finanziert. Die aus der Strom-Netzentgeltverordnung (StromNEV) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.

Offshore-Netzumlage: Mit der Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f Energiewirtschaftsgesetz, welche zum 1.1.2013 wirksam wurde, werden Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz abgesichert. Die aus der Offshore-Haftungsumlage entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.

§ 18 StromNEV Vermiedene Netznutzungsentgelte:  Dezentrale Einspeiser erhalten ein Entgelt, welches dem tatsächlich vermiedenen Netzentgelt in der vorgelagerten Netz- oder Umspannebene durch die jeweilige Einspeisung entspricht. 

Mehrwertsteuer: Die Mehrwertsteuer wird für den gesamten Strompreis mit all seinen Bestandteilen erhoben.

Jährliche Vorauszahlung: Die Abschläge können auch als Jahresvorausleistung bezahlt werden. Auf die im Voraus bezahlte Abschlagsumme erhalten Sie einen Bonus in Höhe von 1,5 %. 

Abwendungsvereinbarung: Gerne würden wir die Versorgungsunterbrechung in Ihrem Sinn vermeiden. Hierzu bieten wir Ihnen gerne eine Abwendungsvereinbarung an. Ein Muster dieser Abwendungsvereinbarung stellen wir Ihnen gem. § 2 Abs. 3 Satz 7 Strom- und Gasgrundversorgungsverordnung (GVV) zur Verfügung. 

Kontakt
Privatkunden:

Telefon: 02302 91 73 - 600
Fax: 02302 91 73 - 333
Mail: kundenservice@
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Rückrufservice

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Strom: 02302 91 73 - 651
Gas: 02302 91 73 - 652

Wasser: 02302 91 73  653
Wärme: 02302 91 73 - 654


Die Störungsbeseitigung ist nach Dienstschluss unter Umständen kostenpflichtig.
vor Ort
Privatkunden:
Kundenzentrum Impuls
Hauptstraße 7
58452 Witten

Wegbeschreibung
Öffnungszeiten:
Mo. 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Di.-Do. 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Fr. 08:00 - 13:00 Uhr
Sa. 08:00 - 12:00 Uhr

In den Zeiten von 13:00-14:00 Uhr sowie freitags bis 15:00 Uhr sind wir weiterhin telefonisch für Sie erreichbar.

Geschäftskunden:
Verwaltung der Stadtwerke Witten
Westfalenstraße 18 - 20
58455 Witten

Wegbeschreibung
Öffnungszeiten:
Die Verwaltung ist für den Kundenservice wieder geöffnet.
Mo. bis Do. 8:30 - 15:30 Uhr
Fr. 8:30 - 12:30 Uhr
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