Rechtliche Hinweise zu den Stromtarifen
Staatliche Abgaben und Umlagen in ct/kWh
Abgabe/Umlage/Steuern | 2022 | 2021 2020 2023 | ||
EEG - Erneuerbare Energien Gesetz | 3,723 | 6,500 6,756 0,000 | ||
KWK bei 1 bis 100.000 kWh (LV Gruppe A), ab 01.2016 bis 1.000.000 kWh | 0,378 | 0,254 0,226 0,357 | ||
§19 Strom NEV bei 1 bis 100.000 kWh (LV Gruppe A), ab 01.2016 bis 1.000.000 kWh | 0,437 | 0,432 0,358 0,417 | ||
§ 17 Offshore bei 1 bis 1.000.000 kWh (LV Gruppe A) | 0,419 | 0,395 0,416 0,591 | ||
§ 18 Abschaltbare Lasten AbLAV | 0,003 | 0,009 0,007 0,000 | ||
SST - Stromsteuer (Ausnahmen möglich) | 2,050 | 2,050 2,050 2,050 |
Die Zusammensetzung des Strompreises
Grundsätzlich wird der Strompreis aus drei Elementen gebildet:
Insgesamt machen die staatlich veranlassten Preisbestandteile (Steuern, Abgaben und Umlagen) 2022 damit rund 75 % des Strompreises für Haushaltskunden aus.
Erläuterung zu den staatlich induzierten Preisbestandteilen
- Den Kosten für die Erzeugung, Beschaffung, den Vertrieb sowie Service und Dienstleistungen: Dies sind die vom Energieversorger grundsätzlich zu beeinflussenden Preisbestandteile.
- Den regulierten Netzentgelten: Die Kosten für die Netzinfrastruktur werden über die Netzentgelte auf die Netznutzer und damit die Letztverbraucher im jeweiligen Versorgungsgebiet verteilt. Die Regulierungsbehörden von Bund (Bundesnetzagentur) und Ländern stellen sicher, dass die Netzentgelte angemessen und diskriminierungsfrei sind. Von 2006 bis 2011 sind die Netzentgelte im Zuge der Netzregulierung deutlich gesunken. Der zunehmende Ausbau der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien verursacht in vielen Regionen Deutschlands jedoch einen erheblichen Investitionsbedarf in den Übertragungs- und Verteilnetzen , da neue Regenerativanlagen ans Netz angeschlossen und technisch integriert werden müssen. Dies führt u.a. dazu, dass seit 2012 in vielen Regionen Deutschlands steigende Netzentgelte zu verzeichnen sind.
Konzessionsabgabe (Höhe individuell je nach Netzgebiet): Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen. Ihre Höhe variiert in Abhängigkeit von der Gemeindegröße zwischen 1,32 und 2,39 ct/kWh (§2 Konzessionsabgabenverordnung (KAV)).
Stromsteuer/Energiesteuer: Die Stromsteuer/Energiesteuer ist eine durch das Stromsteuergesetz/Energiesteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch.
KWKG-Umlage: Mit der KWK-G-Umlage wird die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme gefördert. Die aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
§ 19 StromNEV-Umlage: Mit der § 19 StromNEV-Umlage wird die Entlastung bzw. Befreiung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten finanziert. Die aus der Strom-Netzentgeltverordnung (StromNEV) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
Offshore-Netzumlage: Mit der Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f Energiewirtschaftsgesetz, welche zum 1.1.2013 wirksam wurde, werden Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz abgesichert. Die aus der Offshore-Haftungsumlage entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
§ 18 StromNEV Vermiedene Netznutzungsentgelte: Dezentrale Einspeiser erhalten ein Entgelt, welches dem tatsächlich vermiedenen Netzentgelt in der vorgelagerten Netz- oder Umspannebene durch die jeweilige Einspeisung entspricht.
Mehrwertsteuer: Die Mehrwertsteuer wird für den gesamten Strompreis mit all seinen Bestandteilen erhoben.
Jährliche Vorauszahlung: Die Abschläge können auch als Jahresvorausleistung bezahlt werden. Auf die im Voraus bezahlte Abschlagsumme erhalten Sie einen Bonus in Höhe von 1,5 %.
Abwendungsvereinbarung: Gerne würden wir die Versorgungsunterbrechung in Ihrem Sinn vermeiden. Hierzu bieten wir Ihnen gerne eine Abwendungsvereinbarung an. Ein Muster dieser Abwendungsvereinbarung stellen wir Ihnen gem. § 2 Abs. 3 Satz 7 Strom- und Gasgrundversorgungsverordnung (GVV) zur Verfügung.