Netzentgelte
Indikation der Netzentgelte 2018
Die Indikation der Netzentgelte hat die Amprion GmbH auf seinen Internetseiten unter dem Link www.amprion.net/netzentgelte veröffentlicht.
In den unterschiedlichen Bereichen der Benutzungsstunden wirken sich die Erhöhungen in der Bandbreite von 42,8 bis 47,8 Prozent aus. Bei Benutzungsstunden von 8.760 Stunden kommt es zum Beispiel zu einer Steigerung der Entgelte in der Höchstspannungsnetzebene von 46,5 Prozent und in der Umspannebene von 42,8 Prozent. Die obere Grenze der Steigerung liegt mit 47,8 Prozent bei Benutzungsstunden von 2.500 Stunden in der Umspannebene. Im Mittel steigen die Netzentgelte um etwa 45 Prozent.
Bei den indikativen Netzentgelten sind bereits Veränderungen durch Spannungsebenenwechsel einiger Netzkunden und leichte Verschiebung der Gleichzeitigkeitsfunktion berücksichtigt worden.
Ursachen der Netzentgeltanpassung 2018 (Indikation)
Diese deutlichen Erhöhungen werden insbesondere durch exogene Kosten verursacht, die nicht oder nur bedingt durch Amprion beeinflussbar sind. Diese Kosten tragen zu einer Steigerung von über 35,4 Prozentpunkten der Netzentgelterhöhung bei. Die endogenen Kosten (im wesentlichen Kapitalkosten) für den Ausbau des Übertragungsnetzes von Amprion tragen mit etwa 3,9 Prozentpunkten deutlich geringfügiger zur Entgeltanpassung bei. Die Abbildung veranschaulicht die exogenen und endogenen Kosten, die der indikativen Entgelterhöhung zu Grunde liegen.
Wesentliche erhöhende Faktoren gegenüber der Kostenbasis 2017
exogene Kosten
35 Prozentpunkte: 419 Mio. €
endogene Kosten
Weitere Kostenpositionen, wie zum Beispiel die erstmalige Berücksichtigung von Kosten für das Einspeisemanagement tragen auch zur Steigerung bei. Insgesamt erhöht sich die Erlösobergrenze und damit das Kostenniveau der Indikation 2018 gegenüber 2017 um 43,5 Prozent.
Im Einzelnen führen nachstehende Positionen zur Netzentgeltanpassung 2018:
- Die erforderlichen Maßnahmen für Redispatch und Netzverluste sind in Höhe von 144 Millionen Euro deutliche Kostentreiber. Hervorgerufen wurde dieses durch die umfangreichen Redispatcheingriffe bei Amprion seit Dezember 2016. Ursache hierfür war die anhaltende Kältewelle im Winter 2016/17, welche für hohe Stromexporte insbesondere nach Frankreich sorgte. Durch die hohen Leistungsflüsse stiegen auch die Mengen für die Netzverluste und damit wiederum die Netzkosten. Zur Netzstabilisierung mussten umfangreiche Redispatchmaßnahmen eingesetzt werden.
- Weitere Stilllegungen von Kraftwerken, insbesondere im Süden der Amprion-Regelzone, lassen die Kosten für systemrelevante Kraftwerke um weitere 106 Millionen Euro steigen.
- Für die Realisierung der Ausbauziele Offshore fallen für die Offshore-Anschlusskosten anteilig entsprechend des gesetzlichen Wälzungsmechanismus zusätzlich 103 Millionen Euro an.
- Die Anzahl der Braunkohleblöcke in der Sicherheitsbereitschaft steigt gemäß Strommarktgesetz. So war 2016 ein Kraftwerksblock in der Sicherheitsbereitschaft. In 2017 stehen bereits drei Blöcke, davon zwei in der Amprion-Regelzone, zur Verfügung. Erwartet werden 2018 insgesamt sechs Blöcke. Insgesamt steigen die Kosten anteilig entsprechend des gesetzlichen Wälzungsmechanismus um 24 Millionen Euro.
- Mit den zunehmenden Kosten für grenzüberschreitenden Netzausbau gemäß EU-VO 714/2009 werden die Erlöse aus Engpassmanagement nicht mehr ausschließlich netzentgeltmindernd verwendet. Die Kostensteigerung für diese Position beträgt 42 Millionen Euro.
- Die endogenen Kosten mit 46 Millionen Euro werden durch den Ausbau des Übertragungsnetzes von Amprion hervorgerufen. Der Ausbau erfolgt dabei basierend auf dem Netzentwicklungsplan (NEP).
Hinweis zur Indikation der Netzentgelte 2018:
Amprion geht derzeit davon aus, dass sich die Erlösobergrenze für 2018 noch ändern kann. Die veröffentlichten Netzentgelte stellen lediglich eine Indikation für 2018 dar. Insofern sind die Netzentgelte noch nicht verbindlich und es können bis zum Jahresende noch Anpassungen vorgenommen werden.
Hintergrund:
Für Amprion wurde zu Beginn der zweiten Regulierungsperiode am 01.01.2014 eine neue Erlösobergrenze festgelegt. In den Folgejahren kann Amprion entsprechend der ARegV eine Anpassung der Erlösobergrenze und damit in der Konsequenz auch eine Anpassung der Netzentgelte vornehmen. Die Höhe der Netzentgelte ist nach § 20 Abs. 1 EnWG spätestens zum 15.10. eines Jahres für das Folgejahr zu veröffentlichen. Sofern dieses noch nicht final möglich ist, ist die Höhe der Entgelte zu veröffentlichen, die sich voraussichtlich auf Basis der für das Folgejahr geltenden Erlösobergrenze ergeben wird (Indikation). Aufgrund der Kaskadierung durch nachgelagerte Verteilernetzbetreiber erfolgt die Veröffentlichung der Indikation der Netzentgelte 2018 durch Amprion bereits Ende September 2017.
Quelle: Amprion GmbH