Gute Fragen, gute Antworten zum Thema Strom
Auf besonders häufig gestellte Fragen haben wir Ihnen hier die Antworten zusammengestellt. Wir hoffen, dass Sie so schnell alles erfahren, was Sie wissen wollen.
Wo erhalte ich bei den Stadtwerken Witten schnell eine Auskunft?
Klicken Sie einfach hier und Sie sind sofort in unserem Kontakt-Bereich. Dort finden Sie genau den Ansprechpartner, der Ihnen weiter helfen kann.
Informieren Sie mich automatisch, wenn sich die Preise der Stadtwerke Witten ändern?
Aber natürlich. Sie erhalten in diesem Fall ein Schreiben von uns mit den neuen Preisen. Zusätzlich werden auch die Wittener Zeitungen darüber berichten.
Etwas anderes kann sich allenfalls aus sondervertraglich vereinbarten Regelungen mit Großabnehmern ergeben.
Warum ist es besser bei den Stadtwerke Witten Kunde zu sein, als bei einem Billiganbieter?
Zum einen, weil wir ganz in Ihrer Nähe sind und 365 Tage im Jahr für Sie da sind. Zum anderen, weil Sie als Kunde der Stadtwerke Witten einen wichtigen Beitrag zum Leben in unserer Stadt beitragen. Sie helfen uns, Bäder zu erhalten, Schulen zu unterstützen und das kulturelle Leben in Witten zu fördern.
Wie sauber ist der Strom der Stadtwerke Witten?
Seit dem 1. Januar 2012 erhalten Sie von den Stadtwerken Witten Ökostrom aus erneuerbaren Energien. Mehr dazu erfahren Sie unter Basistarife.
Was ist Grundversorgung oder Ersatzversorgung?
Seit Mitte Juli 2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft.
Darin ist die Grundversorgung gesetzlich verankert. Sie bedeutet die Belieferung von Haushaltskunden mit Energie (Strom und Gas) über Energieversorgungsnetze der allgemeinen Versorgung. Das heißt ganz einfach: die "Allgemeinen Tarife" wurden durch die so genannte Grundversorgung abgelöst. Für all unsere Bestandskunden ändert sich damit nichts. Die Energieversorgungsunternehmen sind in den Netzgebieten, in denen sie die Grundversorgung durchführen, verpflichtet, Haushaltskunden und kleine Gewerbekunden bis 10.000 Kilowattstunden pro Jahr in jedem Fall zu diesen Preisen und Bedingungen zu versorgen.
Die Ersatzversorgung hingegen stellt einen Schutz der niederspannungs-/ niederdruckversorgten Kunden dar.
Sie stellt sicher, dass beispielsweise im Falle der Insolvenz eines Lieferanten die Versorgung der Kunden auch weiterhin (für 3 Monate durch den Grundversorger) fortgeführt wird und der Kunde Zeit hat, sich einen neuen Lieferanten zu suchen beziehungsweise einen neuen Strom-/ Erdgasliefervertrag abzuschließen.