Ersatzversorgung Erdgas
Gemäß § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 13. Juli 2005 , zuletzt geändert am 30. April 2012, stellt die Stadtwerke Witten GmbH die Ersatzversorgung mit Erdgas für maximal drei Monate im Netzgebiet Witten sicher.
Bei der Ersatzversorgung bezieht der Kunde aus dem Niederdrucknetz Erdgas, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann. In diesem Fall erfolgt ein Erdgasbezug ohne Liefervertrag.
Die Ersatzversorgung wird im Netzgebiet Witten von den Stadtwerken Witten GmbH, ihrem Grundversorger, durchgeführt.
Die Belieferung erfolgt für Haushaltskunden zu den Preisen des Allgemeinen Tarifs (GVV) für Tarifkunden „Stadtwerke Basis“ für Neu- oder Bestandskunden.
Für Nichthaushaltskunden erfolgt die Belieferung auf Basis der Preise „Ersatzversorgung von nicht Haushaltskunden“.
Es gelten die jeweiligen Bedingungen der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) und die ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Witten GmbH.
Diese Bedingungen erhalten Sie in unserem Kundencenter „Impuls“, Hauptstraße 7, während der Geschäftszeiten oder hier als Download:
- Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV)
- Ergänzende Bedingungen zur GasGVV
- Ersatzversorgung von nicht Haushaltskunden vom 01.08.2023
- Ersatzversorgung von nicht Haushaltskunden vom 01.03.2023 bis zum 31.07.2023
- Ersatzversorgung von nicht Haushaltskunden vom 01.02.2023 bis zum 28.02.2023
- Ersatzversorgung von nicht Haushaltskunden vom 01.12.2022 bis zum 31.01.2023
- Ersatzversorgung von nicht Haushaltskunden vom 01.10.2022 bis zum 30.11.2022