Förderprogramm Formular
Mit dem Förderprogramm 2022 bieten wir unseren Kunden fachliche und finanzielle Unterstützung bei der Umsetzung umweltschonender und energiesparender Maßnahmen.
Antrag auf Zuschuss aus dem Förderprogramm 2022
Das Förderprogramm 2022 gilt für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2022. Es wird unabhängig von anderen Fördermitteln für Gas- oder Stromkunden der Stadtwerke Witten gewährt. Bei der Fertigstellung des Förderobjektes bitten wir um Zusendung einer Kopie der Handwerkerrechnung. Danach erfolgt die Überweisung des Zuschussbetrages. Die Fertigstellung des Förderobjektes und die Zusendung der Rechnung müssen bis zum 31.12.2022 erfolgt sein. Danach entfällt der Zuschuss.
Endet das Vertragsverhältnis zwischen der Stadtwerken Witten GmbH und dem Antragsteller für seinen Erdgasbezug vor einem Zeitraum von 5 Jahren nach Gewährung der Fördermittel für die Solarthermie, die Erdgaswärmepumpe, die KWK-Anlage oder die Heizungsumstellung auf Erdgas, bzw. der Strombezug für die Förderung der Photovoltaikanlage, der Elektrowärmepumpe oder der Ladeinfrastruktur, so verpflichtet sich der Antragsteller schon jetzt, den Förderbetrag zurückzuzahlen.