Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Das GEG hat das Ziel, den Energiebedarf von Gebäuden zu reduzieren und den Einsatz Erneuerbarer Energien zu fördern. Es beinhaltet Anforderungen an die Energieeffizienz von Neubauten und Bestandsgebäuden, die Verwendung Erneuerbarer Energien sowie die energetische Sanierung von Gebäuden.
Derzeit befindet sich das GEG in der Novellierungsphase. Die Bundesregierung startet eine Modernisierungs-offensive mit dem Ziel, dass ab dem 01. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65% mit Erneuerbaren Energien betrieben wird.
Die Pflicht zum Umstieg auf Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbarer Energien ab 1. Januar 2024 gilt nur für den Einbau neuer Heizungen.
Stand jetzt gibt es keine sofortige Austauschpflicht für bestehende Heizungen. Die Obergrenze ist das Jahr 2045, ab dann dürfen Heizungen nicht mehr mit fossilen Brennstoffen, fossilem Erdgas oder Heizöl betrieben werden.
Es gibt keine sofortige Austauschpflicht für bestehende Heizungen. Sie können weiter genutzt werden. Auch kaputte Heizungen können repariert werden.
Wir werden Sie über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden halten.