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„Wir in Witten haben die Wahl. So vielfältig wie die Menschen, so verschieden sind ihre Wünsche. Das schätzen wir. Deshalb gibt es so viele unterschiedliche Angebote – in der Stadt und von den Stadtwerken Witten. Anne Weißel, Privatkundenbetreuerin
Angebote Aktuelles zur Energieversorgung

Aktuelles zur Energieversorgung

(Stand: 04. Oktober 2022)

Die aktuellen Entwicklungen in der Ukraine erfüllen die Menschen in Witten mit großen Sorgen. Dabei kommen häufig Fragen rund um die Versorgungssicherheit mit Erdgas, die Preisentwicklungen und die Zukunft dieser Energieart auf. Diese möchten wir an dieser Stelle gesammelt beantworten.
Das Mitgefühl der Stadtwerke Witten gilt natürlich den Menschen in der Ukraine und den Flüchtlingen.

 

Werden die Gaspreise weiter steigen?

Generell verfolgen wir eine vorausschauende, langfristige Beschaffungsstrategie. Um unsere Gasbeschaffung auch weiterhin möglichst optimal zu gestalten, sind wir tagesaktuell an den Handelsmärkten unterwegs und arbeiten mit mehreren Handelspartnern zusammen. Sofern keine gravierenden Änderungen an den Handelsmärkten eintreten, werden wir das derzeitige Preisniveau nicht halten können. Natürlich werden wir unsere Kunden zeitnah über Preisänderungen informieren..

Wie sicher ist die Gasversorgung?

Die Gasversorgung in Witten ist aktuell gesichert.

Wir sind über unsere energiewirtschaftlichen Verbände im engen Austausch mit der Bundesregierung, um Versorgungssicherheit auch weiterhin gewährleisten zu können.

In Europa gibt es einen verbindlich vereinbarten Solidaritätsmechanismus, der im Ernstfall die Gasreserven verteilt und dabei auch insbesondere Haushalte sowie Einrichtungen wie beispielsweise Krankenhäuser berücksichtigt.

Den aktuellen Füllstand der Gasspeicher in Deutschland können Sie bei der Bundesnetzagentur einsehen.

Wie stark ist Deutschland auf Gaslieferungen von Russland angewiesen?

Wie alle Versorger in Deutschland sind auch die Stadtwerke Witten abhängig von überregionalen Erdgaslieferungen. Leider ist es uns nicht möglich, diese exakt nach den Herkunftsländern zu differenzieren. Schwerpunktmäßig wird Witten aufgrund der geografischen Lage mit norwegischem Erdgas beliefert, bezieht aber auch Erdgas aus anderen Lieferländern.

Aktuell wird von der Bundesregierung als auch von Energieversorgern überlegt, welche Alternativen es zu russischem Erdgas geben könnte. Dabei könnte zum Beispiel Flüssiggas (Liquid Natural Gas, LNG) eine zunehmend wichtige Rolle spielen. Dieses wird aus den USA und Katar nach Europa gebracht.

Was ist mit den Gasumlagen?

Die Gasumlagen wird es nicht geben. Dies werden wir natürlich auch bei der Berechnung der Abschläge berücksichtigen.

Was ist mit dem Gaspreisdeckel?

Momentan berät die Regierung zu der konkreten Umsetzung eines Gaspreisdeckels. Sobald Entscheidungen vorliegen, geben wir die Entlastungen selbstverständlich an unsere Kund:innen weiter.

Wird die Mehrwertsteuer auf den Gasverbrauch gesenkt?

Die Bundesregierung hat die Mehrwertsteuer auf den Gasverbrauch von 19 Prozent auf sieben Prozent gesenkt, um die Verbraucher:innen finanziell zu entlasten. Natürlich geben die Stadtwerke Witten die Senkung der Mehrwertsteuer an die Kunden weiter. So wird für alle Kund:innen bei Erdgas und Fernwärme für die kompletten Jahre 2022 und 2023 nur sieben Prozent Mehrwertsteuer berechnet. Dies geschieht automatisch auf der nächsten Jahresabrechnung.

Welche Auswirkungen hat die aktuelle Situation auf die Stromversorgung?

Auch die Stromversorgung für Witten ist weiterhin gesichert. Derzeit befinden sich deutschlandweit noch 130 Kohlekraftwerke und drei Atomkraftwerke zur Stromerzeugung in Betrieb. Der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung in Deutschland beträgt mittlerweile mehr als 46 Prozent. Hinzu kommt eine große Menge von Reserve-Kraftwerken, die in Deutschland vorgehalten werden, um beim zunehmenden Einsatz Erneuerbarer Energien eine ausreichende Versorgungssicherheit herzustellen.

Was kann ich bei steigenden Energiepreisen tun?

Um den eigenen Energieverbrauch und dessen Kosten zu optimieren, gibt es sowohl kurzfristige als auch langfristige Möglichkeiten.

• Wie Sie kurzfristig Energie sparen können, erfahren Sie in unseren Energiespartipps.

• Für langfristige Effekte können energieeffiziente Haushaltsgeräte oder eine energetische Sanierung des Eigenheims sinnvoll sein. Informieren Sie sich bei uns über aktuelle Förderprogramme.

Sind Heizlüfter eine gute Alternative zur Gasheizung?

Nein, auf gar keinen Fall. Zum einen ist Heizen mit Strom immer noch teurer als mit Erdgas. Zum anderen gefährden Heizlüfter durch ihren hohen Energieverbrauch die Stabilität des Stromnetzes. Werden zu viele gleichzeitig angeschaltet, kann es zu zeitweisen Stromausfällen kommen.

Soll ich meine Abschläge anpassen?

Die Stadtwerke Witten werden im weiteren Jahresverlauf automatisch die Abschläge für Erdgas und Strom anpassen, um hohe Nachzahlungen zu vermeiden. Darüber werden die Kund:innen ebenfalls informiert. Mieterinnen und Mieter, die ihre Energiekosten über die Nebenkostenabrechnung begleichen, sollten ebenfalls Vorsorge wegen einer höheren Nachzahlung treffen.

Was kann ich tun, wenn ich meine Rechnung nicht mehr bezahlen kann?

Wenn Sie feststellen, dass Sie Ihre Rechnung oder auch die erhöhten Abschläge nicht begleichen können, melden Sie sich bitte zeitnah bei uns, damit wir gemeinsam eine Lösung finden können. Sie erreichen uns telefonisch unter 02302 / 9170-600 oder persönlich im Kundenzentrum „Impuls“ (Hauptstraße 7, zur Terminbuchung ...).

Was bedeutet der dreistufige „Notfallplan Gas“?

  1. Frühwarnstufe: „Es liegen konkrete, ernst zu nehmende Hinweise darauf vor, dass ein Ereignis eintreten kann, welches wahrscheinlich zur Auslösung der Alarm- bzw. der Notfallstufe führt.“ 
    Energieversorger und auch die Kunden sollten Notfallpläne erstellen und sich vorbereiten
  2. Alarmstufe: „Es liegt eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vor, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt, der Markt ist aber noch in der Lage, diese Störung oder Nachfrage zu bewältigen.“
    Die Lage kann durch marktbasierte Reaktionen stabilisiert werden.
  3. Notfallstufe: „Es liegt eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas, eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere beträchtliche Verschlechterung der Versorgungslage vor und es wurden alle einschlägigen marktbasierten Maßnahmen umgesetzt, aber die Gasversorgung reicht nicht aus, um die noch verbliebene Gasnachfrage zu decken, sodass zusätzlich nicht marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden müssen, um insbesondere die Gasversorgung der geschützten Kunden sicherzustellen.“
    Die Bundesregierung regelt die Einteilung in geschützte und nicht geschützte Kunden. Nicht geschützte Kunden werden von ihren Versorgern aufgefordert, den Gasverbrauch zu reduzieren bzw. ganz zu drosseln.

Die Frühwarnstufe wurde von der Bundesregierung am 30. März 2022 zu Beginn des Ukraine-Kriegs ausgerufen. Am 23. Juni 2022 verkündete die Bundesregierung die Alarmstufe, da die Gasmengen aus Russland stark gedrosselt wurden.

Was sind geschützte und nicht geschützte Kunden?

Geschützte Kunden sind (gemäß § 53a ENWG) Haushaltskunden, grundlegende soziale Dienste (z. B. Krankenhäuser, Verwaltung etc.) sowie Fernwärmeanlagen (soweit sie geschützte Kunden beliefern und keinen Brennstoffwechsel vornehmen können) mit der Einschränkung, dass nur der Anteil an Gasbezug für die Versorgung der geschützten Kundengruppen geschützt ist.

Nicht geschützt sind alle anderen Kunden (Industrie, Freizeiteinrichtungen wie Bäder etc.).

Unser Unternehmen gehört zu den nicht geschützten Kunden. Wann werden wir informiert?

Die Stadtwerke Witten sind bereits proaktiv mit den nicht geschützten Kunden im Stadtgebiet im Gespräch, um diesen Vorlauf für entsprechende Vorkehrungen beim Eintritt der Notfallstufe zu geben.

Wann ist mit einer Aufforderung zur Gas-Abschaltung zu rechnen?

Leider können wir keine verbindliche Aussage treffen, wie weit im Voraus der Aufruf zur Gas-Abschaltung beim Ausrufen der Notfallstufe kommen würde. Sollte dieser Fall eintreten, müssen hochkomplexe technische Handlungen durchgeführt werden, weshalb keine genaue Prognose möglich ist. Die Aufforderung zur Abschaltung versenden wir mit verbindlichen Zeitangaben per Mail oder Fax.

Welche Regelungen gibt es zu Schadenersatz, sollte einem Unternehmen durch die Gasabschaltung Schaden entstehen?

Die Erklärung einer Gasmangellage durch die Bundesregierung ist eine Maßnahme übergeordneter Bedeutung zur Sicherung der Gasversorgung der Allgemeinheit. Daher bestehen hier keine Schadenersatzansprüche (siehe „Notfallplan Gas“ der Bundesregierung bzw. EnWG § 16). Die Stadtwerke sind im engen Austausch mit nicht schützenswerten Kunden, um deren möglichen wirtschaftlichen Schaden so gering wie möglich zu halten

Kontakt
Privatkunden:

Telefon: 02302 91 73 - 600
Fax: 02302 91 73 - 333
Mail: kundenservice@
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Rückrufservice

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Gas: 02302 91 73 - 652

Wasser: 02302 91 73  653
Wärme: 02302 91 73 - 654


Die Störungsbeseitigung ist nach Dienstschluss unter Umständen kostenpflichtig.
vor Ort
Privatkunden:
Kundenzentrum Impuls
Hauptstraße 7
58452 Witten

Wegbeschreibung
Öffnungszeiten:
Mo. 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Di.-Do. 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Fr. 08:00 - 13:00 Uhr
Sa. 08:00 - 12:00 Uhr

In den Zeiten von 13:00-14:00 Uhr sowie freitags bis 15:00 Uhr sind wir weiterhin telefonisch für Sie erreichbar.

Geschäftskunden:
Verwaltung der Stadtwerke Witten
Westfalenstraße 18 - 20
58455 Witten

Wegbeschreibung
Öffnungszeiten:
Die Verwaltung ist für den Kundenservice wieder geöffnet.
Mo. bis Do. 8:30 - 15:30 Uhr
Fr. 8:30 - 12:30 Uhr
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